Direkt zum Inhalt

Mitglied in Vollzeit gesucht - DSGVO in der Clearingstelle - Hinweisverfahren 2018/4 zu § 52 Abs. 3 Nr. 1 EEG 2017 abgeschlossen - AG Herford folgt Stellungnahmen der Clearingstelle

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

-----------------------------------------------------------------------------------------------

MITGLIED IN VOLLZEIT GESUCHT

Die Clearingstelle sucht zum 1. August 2018 ein Mitglied in Vollzeit. Bewerbungsschluss ist Mittwoch, der 20. Juni 2018 (Posteingang). Wir freuen uns, wenn Sie unsere Stellenanzeige an möglicherweise Interessierte weiterreichen!

Nähere Informationen können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/stellenangebot/mitglied-der-cs nachlesen.

-----------------------------------------------------------------------------------------------

DSGVO AUCH IN DER CLEARINGSTELLE

Wie Sie wahrscheinlich bereits ähnlichen Mitteilungen anderer Newsletter-Anbieter entnommen haben, ist am 25. Mai 2018 die europäische Datenschutz-Grundverordnung (»DSGVO«) in Kraft getreten. Aus diesem Anlass hat auch die Clearingstelle ihre Datenschutzerklärung überarbeitet. Sie enthält nun u.a. weitergehende Informationen zum Bestehen von Ansprüchen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Verarbeitungseinschränkung, Datenübertragbarkeit, zu Widerspruchsrechten, zum Widerruf erteilter Einwilligungen, zur Kontaktaufnahme in diesen Fällen mit uns sowie zum ggf. bestehenden Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde.

Wir laden Sie ein, sich hierüber unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/datenschutz/datenschutzerklaerung zu informieren.

-----------------------------------------------------------------------------------------------

HINWEISVERFAHREN 2018/4 ZU § 52 Abs. 3 Nr. 1 EEG 2017 ABGESCHLOSSEN

Die Clearingstelle hat ihren Hinweis 2018/4 veröffentlicht, in dem die Wirkung der Vorschrift zur Verringerung des Zahlungsanspruchs um 20% nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 EEG 2017 behandelt wird.

Insbesondere beantwortet der Hinweis die Frage, ob die Verringerung des Zahlungsanspruchs um 20 % bereits im Jahr der Inbetriebnahme greifen kann, wenn die Anlage verspätet registriert wurde, aber die Kalenderjahresmeldung fristgemäß vorgenommen worden ist.

Sie können den Hinweis sowie die hierzu eingegangenen Stellungnahmen unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/hinwv/2018/4 nachlesen.

-----------------------------------------------------------------------------------------------

AG HERFORD FOLGT STELLUNGNAHMEN DER CLEARINGSTELLE ZU ENTGELTANSPRÜCHEN EINES GRUNDVERSORGERS OHNE VORLIEGENDEN STROMBEZUG

Das Amtsgericht Herford schließt sich in seinem Urteil vom 17. Mai 2018 (AZ: 12 C 1008/15) den Stellungnahmen 2016/42/Stn und 2016/42-2/Stn der Clearingstelle an.

In dem Verfahren ging es um die Fragestellung, ob der Grundversorger gegen den Anlagenbetreiber einen Anspruch auf Zahlung von Entgelten für die Bezugsseite hat, solange die Fotovoltaikanlage des Anlagenbetreibers keinen Strom bezieht.

Nähere Informationen zu dem Urteil können Sie unserer Internetpräsenz unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/rechtsprechung/4216 entnehmen.

Unsere Stellungnahmen können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/stellungnv/2016/42 nachlesen.

-----------------------------------------------------------------------------------------------

Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG|KWKG

Dr. Sebastian Lovens-Cronemeyer
- Leiter der Clearingstelle EEG|KWKG -
***********************************

Clearingstelle EEG|KWKG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de

RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien (Trägerin)
GF: Agnès Reinsberg | AG Charlottenburg HRB 107788 B | USt-IdNr. DE 255468643

Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.