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Votum 2008/43 - Fotovoltaikanlagen auf Grünflächen im Sinne des § 32 Abs. 3 Nr. 3 EEG 2009

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Betreiber eines 2009 auf Freiflächen errichteten Solarparks Anspruch auf Zahlung der Mindestvergütung nach § 32 Abs. 1 EEG 2009 hat und ob insbesondere die Voraussetzungen des § 32 Abs. 3 Nr. 3 EEG 2009 vorliegen (im Ergebnis unter Bezugnahme auf den konkreten Einzelfall und unter Heranziehung der Empfehlung 2008/6 der Clearingstelle EEG bejaht).

Leitsätze der Clearingstelle EEG:

  1. Die Empfehlung 2008/6 der Clearingstelle EEG ist für die Auslegung und Anwendung von § 32 Abs. 3 Nr. 3 EEG 2009 zugrundezulegen.
  2. Im Einzelfall kann eine natur- und bodenschutzfachliche Begutachtung von Flächen, die länger als ein Jahr stillgelegt und danach wieder ackerbaulich genutzt wurden, entbehrlich sein, wenn der Anlagenbetreiber auf andere Weise nachzuweisen vermag, dass sich die ökologische Werthaltigkeit der Fläche während der Stilllegung nicht der einer Grünfläche angenähert hat. Ist ein gutachterlicher oder anderweitiger Nachweis nicht mehr möglich, hat der Anlagenbetreiber nachzuweisen, dass die Wiederaufnahme der ackerbaulichen Nutzung nach einer zwischenzeitlichen Stilllegung nicht nur zu dem Zweck erfolgt, eine Einspeisevergütung für zur Errichtung auf dieser Fläche geplante Fotovoltaikanlagen zu erhalten.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2008/43

Gesetzesbezug
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Votum 2008/43 pdf 166 kB