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Die Clearingstelle EEG|KWKG wird zunächst versuchen, Ihre Anfrage durch den Hinweis auf den Gesetzeswortlaut oder einschlägige eigene Arbeitsergebnisse bzw. Rechtsprechung ordentlicher Gerichte zu beantworten. Dies erfolgt kostenfrei. Sollte dies nicht ausreichen oder möglich sein, so wird die Clearingstelle EEG|KWKG eine Klärung durch eines der hierfür in ihrer Verfahrensvorschriften (VerfO) vorgesehenen Angebote vorschlagen. Einzelfallbezogene Verfahren sind dabei entgeltpflichtig. Zur Vorbereitung jedes dieser Verfahren kann die Clearingstelle EEG|KWKG gemäß VerfO weitere Angaben erbitten und für die Antwort Fristen setzen. Die Clearingstelle EEG|KWKG kann die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage einstellen, wenn Sie die erforderlichen Angaben nicht fristgemäß übermitteln.
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