Die Autorin erörtert im Beitrag, ob Anlagenbetreiber im Sinne des Stromsteuergesetzes (StromStG) als Versorger gelten, somit Stromsteuer zu entrichten haben und welche weiteren Pflichen diese Einordnung nach sich zöge. Zudem gibt sie Anlagenbetreibern Hinweise zum richtigen Umgang in einem solchen Fall.