Die Autoren betrachten in ihrem Beitrag die Entwicklung der auf die EEG-Umlage bezogenen Privilegierung des Verbrauchs von eigenerzeugtem Strom sowie die Behandlung von Bestandsanlagen. Dabei gehen sie auf verschiedene Eigenerzeugungskonzepte ein und prüfen die geltenden Bestandsschutzregelungen. Als bedenklich stellen die Autoren dabei insbesondere heraus, dass der Bestandschutz nicht anlagenbezogen, sondern personenbezogen ausgestaltet ist, da dies zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen im Falle von Veräußerungen und Umstrukturierungen in Unternehmen führen könne.