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OLG lehnt Offenlegung ab

Die Autorin nimmt ein Urteil des OLG Düsseldorf zum Anlass, auf den vorhanden Rechtsschutz von unterlegenen Bietern bei Ausschreibungen nach § 83a EEG 2017 durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) hinzuweisen.

Datum
Autor(en)

Katharina Fielenbach

Gesetzesbezug
Fundstelle

Erneuerbare Energien 7/2018, 50-51