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Wie hoch ist die EEG-Umlage?

Vorabinformation:

Die EEG-Umlage wurde vom 01. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022 unabhängig von der Anlagenleistung auf null abgesenkt. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserem Beitrag "Ist die EEG-Umlage abgeschafft worden?"

Mit Inkrafttreten des EEG 2023 am 01.01.2023 entfielen alle bisherigen Regelungen zur Eigenversorgung im Zusammenhang mit der  EEG-Umlage (§§ 3 Nr. 19 sowie 59 bis 69 EEG 2023 weggefallen). Eigenversorgung bei Neu- und Bestandsanlagen ist ohne Verpflichtung zur Zahlung der EEG-Umlage weiterhin möglich.


Durch die EEG-Umlage (§ 3 EEV) wird die Differenz ausgeglichen, die sich zwischen den bundesweit an die Anlagenbetreiberinnen und -betreiber für den erzeugten Strom gezahlten Vergütungen sowie den Erlösen ergibt, die die Übertragungsnetzbetreiber aus der Vermarktung des aufgenommenen Stromes an der Börse erzielen. Die Elektrizitätsversorgungsunternehmen begleichen diese Differenz jeweils anteilig, indem sie an die Übertragungsnetzbetreiber für jede an Letztverbraucherinnen und -verbraucher gelieferte Kilowattstunde Strom die EEG-Umlage entrichten; diese Kosten können sie auf die Verbraucher umlegen. Gemäß § 5 Absatz 1 EEV veröffentlichen die Übertragungsnetzbetreiber bis zum 15. Oktober eines Jahres die EEG-Umlage für das folgende Kalenderjahr. Dies geschieht auf der Informationsplattform der Übertragungsnetzbetreiber auf http://www.netztransparenz.de/.

Zur EEG-Umlage 2022.
Zur EEG-Umlage 2021.
Zur EEG-Umlage 2020.
Zur EEG-Umlage 2019.
Zur EEG-Umlage 2018.
Zur EEG-Umlage 2017.
Zur EEG-Umlage 2016.
Zur EEG-Umlage 2015.
Zur EEG-Umlage 2014.
Zur EEG-Umlage 2013.
Zur EEG-Umlage 2012.
Zur EEG-Umlage 2011.
Zur EEG-Umlage 2010.

 

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