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Kann bei PV-Installationen größer 30 bzw. 500 kW (anteilig) der vergütete Eigenverbrauch geltend gemacht werden?

Nein.


Der vergütete Eigenverbrauch gilt nur für PV-Installationen, wenn diese die gesetzlichen Leistungsgrenzen nicht überschreiten. Dabei sind mehrere PV-Module gemäß § 19 Abs. 1 EEG 2009 bzw. EEG 2012 zu „einer Anlage“ zusammenzufassen.

Die Leistungsgrenzen richten sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme:

  • Bei Anlagen, die zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 30. Juni 2010 in Betrieb genommen wurden, liegt die Grenze bei 30 kW.
  • Bei Anlagen, die zwischen dem 1. Juli 2010 und dem 31. März 2012 in Betrieb genommen wurden, liegt die Grenze bei 500 kW.

Besonderheiten gelten bei Installationen mit sowohl vor als auch ab dem 1. Juli 2010 in Betrieb genommenen Modulen. Hier sind die vor und die ab dem 1. Juli 2010 in Betrieb genommenen Installationen hinsichtlich der Leistungsgrenzen in § 33 Abs. 2 EEG 2009 jeweils getrennt zu betrachten, auch wenn sie nach § 19 Abs. 1 EEG 2009 zur Ermittlung der Vergütung im Übrigen als eine Anlage gelten.

Näheres entnehmen Sie bitte den Leitsätzen Nr. 1 bis 4 sowie den Abschnitten 3.1.1 bis 3.1.3 der Empfehlung 2011/2/1.

Bitte berücksichtigen Sie, dass es seit dem EEG 2012 in der seit dem 1. April 2012 geltenden Fassung keine Regelung zum vergüteten Eigenverbrauch mehr gibt.

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