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Welche PV-Anlagen waren bis wann zur Nachrüstung wegen der 50,2-Hz-Problematik verpflichtet?

Die Einzelheiten zur Nachrüstverpflichtung - insbesondere hinsichtlich der Schwellenwerte für die Über- und Unterfrequezabschaltung sowie zu den Umrüstungsfristen, regelt die Systemstabilitätsverordnung (SysStabV), die seit ihrer Erstveröffentlichung am 20.07.2012 mehrfach angepasst und ergänzt wurde.

Die aktuelle sowie frühere Versionen der SysStabV können unter Systemstabilitätsverordnung (SysStabV) abgerufen werden.

Weitere Informationen enthält der „Prozessleitfaden für Netzbetreiber zur Nachrüstung von Photovoltaikanlagen gemäß der Systemstabilitätsverordnung (SysStabV)“ des BDEW und BSW-Solar, auf den wir unverbindlich hinweisen.

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Gesetzesbezug