Direkt zum Inhalt

Wie kann die sogenannte 70-Prozent-Regelung im Rahmen der technischen Vorgaben zum Einspeisemanagement umgesetzt werden?

Bis zum EEG 2021

Gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 EEG 2021 bzw. dessen Vorgängerregelungen konnten Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber von PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 25 kW (vorher 30 kW) ihren Pflichten dadurch nachkommen, dass sie „am Verknüpfungspunkt ihrer Anlage mit dem Netz die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent der installierten Leistung begrenzen.“

Diese Anforderung wird oft durch eine Einstellung am Wechselrichter realisiert, die bewirkt, dass dieser nicht mehr als 70 Prozent der installierten Leistung an das Netz der allgemeinen Versorgung abgibt. Grundsätzlich kann die Umsetzung aber auch durch Einsatz eines Managementsystems erfolgen. Voraussetzung ist dann, dass durch das eingesetze Monitoring- und Steuerungssystem technisch sichergestellt wird, dass am Netzverknüpfungspunkt nicht mehr als 70 Prozent der installierten Leistung eingespeist werden. Zum Nachweis dieser Eigenschaft kommen insbesondere Herstellerunterlagen in Frage, aus denen mindestens Funktionsweise und Fehlergrenzen des Systems hervorgehen, sowie Installateursbescheinigungen, die die Angaben des Anlagenbetreibers bestätigen (siehe dazu auch Empfehlung 2014/31, Randnummer 35, Fußnote 24.)

Die 70-Prozent-Grenze kann im Grundsatz auch durch den technischen Aufbau von Solaranlagen und den Eigenverbrauch, der etwaige Erzeugungsspitzen im relevanten Umfang abfängt, eingehalten werden. Hierzu ist nachzuweisen, dass sichergestellt ist, dass durch den technischen Aufbau und den Eigenverbrauch etwaige Erzeugungsspitzen abgefangen werden und die Wirkleistungseinspeisung am Verknüpfungspunkt zu keinem Zeitpunkt 70 Prozent der installierten Leistung überschreitet (vgl. Schiedsspruch 2019/4).

Zu der Frage, wie die installierte Leistung für die technischen Vorgaben gemäß § 9 EEG 2021 bei Solaranlagen bestimmt wird, beachten Sie bitte unsere Antwort auf die Häufige Rechtsfrage Nr. 221.

Seit dem EEG 2023

Seit dem 1. Januar 2023 wurde die 70-Prozentregelung aufgehoben. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserer Häufigen Rechtsfrage Nr. 70 „Welche technischen Vorgaben gemäß § 9 EEG sind für PV-Anlagen zu beachten?“ im Abschnitt „Zur Aufhebung der 70-%-Regel“.

 

erstellt am
Textfassung vom
zuletzt geprüft am