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Wann gibt es eine Förderung für PV-Anlagen auf Acker- und Grünflächen in benachteiligten Gebieten?

Anlagen auf benachteiligten Ackerflächen oder Grünanlagen können gemäß  § 37 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. h) und i) EEG 2023 Gebote bei den Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments abgeben. Hierfür müssen  unter anderem die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

* Bitte beachten Sie hierzu auch unsere häufige Rechtsfrage Was sind benachteiligte Gebiete i.S.d. EEG und wo finde ich eine Übersicht der benachteiligten Gebiete Deutschlands?“

Eine gesetzliche Einspeisevergütung nach § 48 EEG 2017/EEG 2021/EEG 2023 ist für Anlagen auf benachteiligten Ackerflächen oder Grünflächen nicht vorgesehen.

Weitere Informationen zum Ablauf der Ausschreibungen finden Sie auf den Seiten der hierfür zuständigen BNetzA (Fachthemen → Elektrizität und Gas → Ausschreibungen → Solar-Anlagen).

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