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Festlegungsverfahren zur Anpassung des Netznutzungsvertrages/ Lieferantenrahmenvertrages an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende - BK6-17-168

Die Bundesnetzagentur hat am 20. Dezember 2017 ihre Festlegung zur Anpassung des Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrages getroffen, die im Rahmen der gesetzlichen Neuerungen durch das Inkrafttreten des MsbG notwendig waren. Die getroffenen Regelungen sind seit dem 1. April 2018 wirksam. 

Weitere Information finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur.

Datum
Aktenzeichen

BK6-17-168

Gesetzesbezug