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28. Fachgespräch der Clearingstelle EEG „Rechtsfolgen bei Meldeverstößen“

Am 12. Oktober 2017 fand das 28. Fachgespräch im Tagungszentrum Aquino in Berlin-Mitte statt.

Ein Register für alle – das Marktstammdatenregister (MaStR). Das MaStR wird bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) als registerführende Behörde eingerichtet. Es soll die Datenqualität steigern sowie die Registrierung vereinheitlichen und vereinfachen. Dazu wurde den TeilnehmerInnen ein Überblick über das MaStR gegeben.

Das EEG und die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) sehen Meldepflichten für Anlagenbetreiberinnen und -betreiber von EEG-Anlagen an die BNetzA vor. Meldeverstöße gegen die Registrierung können dazu führen, dass sich der Zahlungsanspruch für Anlagenbetreiberinnen und -betreiber von EEG-Anlagen verringert.

Die Rechtsfolgen bei Meldeverstößen werfen viele Fragen auf, die beim Fachgespräch der Clearingstelle EEG von Expertinnen und Experten beleuchtet wurden. Dazu wurde zunächst ein Überblick über die Meldepflichten und die damit verbundenen Rechtsfolgen bei Meldeverstößen gegeben. Des Weiteren gaben die Wirtschaftsprüfer einen Einblick in die Praxis und die Clearingstelle EEG stellt ihre bereits ergangene Spruchpraxis vor.

Zum Abschluss zeigten Vertreterinnen und Vertreter aus der Anwaltspraxis, der Anlagenbetreiber- und Netzbetreiberverbände die aus ihrer Sicht brennenden Anwendungsfragen im Zusammenhang mit Meldeverstößen auf.

 

Näheres zu der Veranstaltung entnehmen Sie bitte dem Programm. Unser Newsletter – der „Rundbrief der Clearingstelle EEG|KWKG“ – informiert Sie sowohl über wichtige Ergebnisse unserer Verfahren als auch über Thema, Ort und Datum des nächsten Fachgesprächs – wir freuen uns, wenn Sie ihn abonnieren! Zur Online-Anmeldung geht es hier.