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19. Fachgespräch „Anlagenbegriff und Inbetriebnahme im EEG“

Die Clearingstelle EEG veranstaltete ihr 19. Fachgespräch zum Thema „Anlagenbegriff und Inbetriebnahme im EEG“ am Donnerstag, den 20. November 2014 in der Landesvertretung Schleswig-Holstein in Berlin-Mitte.

Die Begriffe „Anlage“ und  „Inbetriebnahme“  sind zentral für die Anwendung des EEG, denn ihre Auslegung und Anwendung hat direkten Einfluss auf die Höhe und die Dauer der Vergütung bzw. finanziellen Förderung. Obgleich bereits im EEG 2004 gesetzliche Definitionen für beide Begriffe eingeführt wurden, werden der Anlagenbegriff und die Inbetriebnahmedefinition noch immer kontrovers diskutiert.

Nachdem der BGH mit seinem Urteil vom 23. Oktober 2013 geklärt hat, wie der Anlagenbegriff bei Anlagenerweiterungen zu handhaben ist, sind weitere Punkte nach wie vor in der Diskussion. Dies gilt bspw. für die „Satelliten“-Anlagen, deren genauen Voraussetzungen gesetzlich nicht geregelt sind.

Das Fachgespräch konnte einen Überblick über den Meinungsstand verschaffen und diente der Diskussion über die noch offenen Fragen. Welche Klärungen bringt das EEG 2014? Welche Fragen stellen sich weiterhin oder neu? Wie kann der Anlagenbegriff weiterentwickelt werden? Diese und weitere Fragen haben wir auf unserem Fachgespräch anhand von Vorträgen angesprochen und mit Ihnen sodann diskutiert.

Näheres zu der Veranstaltung entnehmen Sie bitte dem Programm.

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