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Suche in EEG 2009 § 66

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Rechtsprechung– 14 O 259/10

Zu der Frage, ob die in § 66 Abs. 1 Nr. 3 Satz 3 EEG 2009 für den KWK-Bonus bei Bestandsanlagen aufgestellte Leistungsgrenze von 500 kW sich auf die Bemessungsleistung der Anlage bezieht (hier: verneint.

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Aufsatz

Die Autoren stellen in ihrem Beitrag drei Arbeitsergebnisse der Clearingstelle EEG vor. Sie gehen zunächst auf den Hinweis 2010/16 und sodann auf die Voten 2009/20 und 2008/28 ein.

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Aufsatz

Die Autoren stellen in Ihrem Beitrag u.a. die Empfehlung 2009/12 zum Anlagenbegriff im Sinne des § 3 Nr. 1 EEG 2009, den Hinweis 2010/14 zum Begriff des Gasnetzes im Sinne des

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Aufsatz

Der Autor gibt einen Überblick über das Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien und die wichtigsten Änderungen, die sich daraus für das EEG und das EEWärmeG ergeben.

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Rechtsprechung– 14 O 292/10

Zur Frage, ob unter dem Schwellenwert „bis einschließlich einer Leistung von 500 kW“ in § 66 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EEG 2009 (KWK-Bonus für Bestandsanlagen) die Anlagenleistung

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Hinweis 2011/6– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2011/6
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 66, SDLWindV

Die Clearingstelle EEG hat am 6.

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Rechtsprechung– 7 B 61.10
Aktenzeichen: 7 B 61.10
Leit­satz des Gerichts: Dass § 5 Abs. 1 Satz 5 Pro­Me­chG n.F. auch für noch of­fe­ne Zu­stim­mungs­ver­fah­ren Gel­tung beansprucht, die An­la­gen be­tref­fen, die vor In­kraft­tre­ten der Neu­fas­sung am 1. Ja­nu­ar 2009 in Be­trieb ge­gan­gen sind, ist als ein Fall un­ech­ter Rück­wir­kung zu qua­li­fi­zie­ren, der ein über­wiegen­des schutz­wür­di­ges Ver­trau­en der An­la­gen­be­trei­ber nicht ent­ge­gen­steht.

   

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Votum 2011/9– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2011/9

Im vorliegenden Votumsverfahren war aufgrund der Inbetriebnahme der Module einer PV-Freiflächeninstallation vor dem Inkrafttreten des Bebauungsplans zu klären, ob und, wenn ja, ab welchem Zeitpunkt und aufgrund welcher Anspruchsgrundlage der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Vergütung für den erzeugten Strom hat. 

Leitsätze der Clearingstelle EEG:

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Rechtsprechung– 6 U 39/10
Aktenzeichen: 6 U 39/10

Zu der Frage, ob § 19 Abs. 1 EEG 2009 nach seinem Sinn und Zweck einschränkend auszulegen und nur auf Fälle einer absichtlichen und missbräuchlichen Anlagenaufspaltung anzuwenden ist (hier: verneint.

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Aufsatz

Der Autor stellt in seinem Beitrag einige Arbeitsergebnisse der Clearingstelle EEG zum Thema »NawaRo-Bonus« vor. Hierbei geht er auführlich auf den

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:
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Aufsatz

Der Autor stellt dar, welche Vorteile sich für die Vergütung von Kläranlagen aufgrund der Änderungen des EEG 2009 gegenüber dem EEG 2004 (u.a. der nun anteiligen Vergütung von Strom, der aus Gasanteilen aus Biomasse und aus Klärschlamm erzeugt wird und der über die anteilige Vergütung nach dem

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Hinweis 2010/14– Clearingstelle EEG

Die Clearingstelle EEG hat am 24. Februar 2011 den Hinweis zu dem Thema „Gasnetz i.S.d. EEG 2009“ beschlossen.

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Votum 2010/17– Clearingstelle EEG

Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt,

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Aufsatz

Der Autor zeichnet die Entwicklung des Anlagenbegriffes bei Biogasanlagen, insbesondere bei sog. Anlagenparks nach.

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Aufsatz

Der Beitrag untersucht die Übergangsvorschrift in § 66 Abs. 1a EEG 2009 für sog. modulare Anlagen und geht dabei insbesondere auf den Anlagenbegriff nach § 3 Nr. 1 EEG 2009 und die Anlagenzusammenfassung nach § 19 Abs. 1 EEG 2009 in Bezug auf Biomasseanlagen ein.

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Votum 2010/6– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2010/6

Im vorliegenden Fall wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob und, wenn ja, aus welcher Regelung innerhalb des § 11 EEG 2004 der Anlagenbetreiber einen Anspruch auf Vergütung des in seinen Solarstromanlagen erzeugten und in das Netz des Netzbetreibers eingespeisten Stroms gemäß §§ 5 Abs. 1, 11

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Unter dem EEG 2004 und allen nachfolgenden EEG-Fassungen:.

Ja. Hier gibt es keine Vorschrift, die die Vergütung ausschließt, wenn die Anlage (vollständig oder anteilig) der Bundesrepublik oder einem Bundesland gehört.

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Aufsatz

Der Autor geht der Frage nach, welche Fälle die Übergangsvorschrift in § 66 Abs. 1a EEG 2009 für „modulare Anlagen“ erfasst.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Das kommt darauf an, zu welchem Zeitpunkt die Anlage in Betrieb genommen worden ist:

A. Bestandsanlagen i.S.d. EEG 2009

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Aufsatz

In seinem Beitrag geht der Autor auf das Hinweisverfahren 2009/28 der Clearingstelle EEG ein, das sich mit der Klärung des Beginns und der Dauer des Anspruchs auf den Emissionsminimierungsbonus (Luftreinhaltebonus) beschäftigt.

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