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Suche in EEG 2014 § 9 Abs. 1 bis 4

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Votum 2022/25-XII– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob seitens der Netzbetreiberin ein Rückzahlungsanspruch aufgrund fehlender technischer Einrichtungen zur Abrufung der Ist-Einspeisung gemäß § 9 Abs. 1 EEG 2014, § 100 Abs. 2 Satz 1 EEG 2017 der gezahlten Einspeisever

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Stellungnahme 2022/30-VIII/Stn– Clearingstelle EEG|KWKG

Auf Ersuchen des Landgerichts Ulm hat die Clearingstelle eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob nach dem Sachverhalt ein Verstoß gegen die technischen Vorgaben des § 6 Abs. 1 EEG 2012 vorliegt, aufgrund dessen sich die EEG-Vergütung des Anlagenbetreibers auf null reduziert (im Ergebnis verneint).

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Aus dem EEG ergeben sich Anforderungen an das Vorhalten von technischen Einrichtungen zur ferngesteuerten Regelung von Erzeugungsanlagen durch den Netzbetreiber. Von diesen Anforderungen sind die Vorgaben zu unterscheiden, die sich aus den §§ 13 ff.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Bestimmung der installierten Leistung bei Solaranlagen

Für die Bestimmung der „Leistung“ bzw. der „installierten Leistung“ bei Solaranlagen kommt es auf die elektrische (Nenn-)Wirkleistung der Module im Sinne der Legaldefinition der installierten Leistung  (§ 3 Nr. 31 EEG 2023) an, also auf die (Modul-)Leistung in Gleichspannung, die die Anlage bei bestimmungsgemäßem Betrieb technisch erbringen kann.

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Rechtsprechung– XIII ZR 5/19

Leitsatz: Eine technische Einrichtung, die dem Netzbetreiber nur das ferngesteuerte Abschalten einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien ermöglicht, genügt nicht der technischen Vorgabe des § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2012, eine solche Anlage mit einer Einrichtung auszustatten, mit der der Netzbetreiber die Einspeiseleistung bei Netz

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Sofern es sich bei dem Speicher um eine fiktive EEG-Anlage handelt: Ja. 

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Unter bestimmten Bedingungen ja.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Zusammengefasst werden Solaranlagen, wenn bestimmte räumliche und zeitliche Kriterien erfüllt sind. Neben der Vergütungshöhe ist die Zusammenrechnung mehrerer Solaranlagen vor allem bei der Erfüllung technischer Vorgaben zur Ermöglichung der ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung durch den Netzbetreiber relevant (§ 6 Absatz 3 EEG 2012, § 9 Absatz 3 EEG 2014/2017/2021/2023).

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Aufsatz

Die Autoren bewerten anhand einiger aktueller Urteile, ob das Bürgerliche Recht über ausreichende Instrumentarien verfügt, um die sich mit dem Bau und dem Betrieb von Solaranlagen ergebenden Rechtsfragen angemessen zu beantworten, oder ob es dazu eines Rückgriffs auf energierechtliche Sondervorschriften bedarf. Die Autoren befassen sich dabei mit dem Urteil des BGH vom 2. Juni 2016, Az.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Das EEG regelt für EEG-Anlagen und KWK-Anlagen die Zusammenfassung mehrerer Anlagen, die in einem nahen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang in Betrieb genommen worden sind. Hierbei erfolgt eine Zusammenrechnung der installierten Leistungen der Anlagen, um die installierte Gesamtleistung zu ermitteln.

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Empfehlung 2017/27– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2017/27

Die Clearingstelle EEG hat am 14. Juni 2017 die Empfehlung zu dem Thema »Anwendungsfragen des MsbG für EEG-Anlagen, Teil 2« beschlossen.

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Empfehlung 2016/26– Clearingstelle EEG

Die Clearingstelle EEG hat am 9. Mai 2017 die Empfehlung zu dem Thema »Anwendungsfragen des MsbG für EEG-Anlagen, Teil 1« beschlossen.

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Aufsatz

Die Autorin befasst sich in Ihrem Beitrag mit den Folgen der BGH-Entscheidung vom 18. November 2015 (Az. VIII ZR 304/14), die den Anspruch auf Wertersatz aus ungerechtfertigter Bereicherung bei Pflichtverstoß des Anlagenbetreibers zur Ausstattung der Anlage mit einer technischen Einrichtung betrifft.

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Rechtsprechung– 5 U 35/16

Zu der Frage, ob eine Netzbetreiberin gegen einen Betreiber einer im Jahr 2009 in Betrieb genommenen Fotovoltaikanlage (PV-Anlage) einen Anspruch auf Rückzahlung von gezahlten Einspeisevergütungen für den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis 17. Dezember 2014 hat, wenn dessen PV-Anlage über keine entsprechende technische Einrichtung zu Reduzierung der Einspeiseleistung (Einspeisemanagement) verfügt (hier: bejaht.

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Aufsatz

Die Autorinnen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 23. Fachgespräch der Clearingstelle EEG, das sich den technischen Einrichtungen zur Einspeiseregelung, dem Einspeisemanagement und der Direktvermarktung widmete und am 8. März 2016 im Hotel Aquino in Berlin stattfand.

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Empfehlung 2016/12– Clearingstelle EEG

Die Clearingstelle EEG hat am 23. Januar 2017 die Empfehlung zu dem Thema »Anwendungsfragen zu Speichern im EEG 2014« beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.

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Aufsatz

Die Autoren befassen sich in ihrem Beitrag mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für Power to Heat. Dabei gehen sie auf die Kostenbelastungen, die beim Umwandlungsprozess und Strombezug auftreten, ein und erörtern, unter welchen Rahmenbedingungen eine Teilnahme mit Power to Heat-Einrichtungen an den Regelenergiemärkten möglich ist.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 EEG 2021 bzw.

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Aufsatz

Die Autorin stellt im Berichtszeitraum von der Clearingstelle EEG veröffentlichte Arbeitsergebnisse vor, darunter den Hinweis 2013/13, welcher sich u.a. mit dem Leistungsbegriff in § 6 EEG 2009/

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Votum 2015/33– Clearingstelle EEG

In dem Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin verpflichtet ist, für ihre KWK-Anlage eine Einrichtung zur Abrufung der Ist-Einspeisung und zur Reduzierung der Einspeiseleistung im Sinne des § 6 Abs. 1

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Aufsatz

Die Autorinnen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 20. Fachgespräch der Clearingstelle EEG zu messtechnischen Aspekten im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das am 17. März 2015, in Kooperation mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB), in der Landesvertretung Hessen in Berlin veranstaltet wurde.

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Aufsatz

Die Autorin diskutiert die Frage, ob der Netzbetreiber berechtigt ist, bei regenerativen Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von über 100 kW auf Fernwirktechnik zur Drosselung der Einspeiseleistung zu bestehen, sowie den aktuellen Stand zur Übernahme der Mehrkosten im Vergleich zur Rundsteuertechnik.  

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