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Suche in EEG 2017 §§ 39 bis 39e, 39g

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Aufsatz

Die Autoren evaluieren den Erfolg des Ausschreibungssystems im EEG. Während bei der Solarenergie eine hohe Wettbewerbsintensität und hohe Realisierungsraten festgestellt worden seien, seien die Ausschreibungen für Onshore-Windkraft sowie für Biomasseanlagen regelmäßig unterzeichnet gewesen.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 24. November 2020 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2020 für die Förderung von Biomasse sowie zur zweiten gemeinsamen Ausschreibungsrunde für die Förderung von Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war jeweils der 1. November 2020.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 29. April 2020 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2020 für die Förderung von Biomasse bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. April 2020.

Es wurden 38 Gebote mit einem Gebotsumfang von 90,456 Megawatt bezuschlagt. Das Ausschreibungsvolumen für diesen Gebotstermin von 167,77 Megawatt war deutlich unterzeichnet.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) sieht aufgrund des Corona-Virus eine Ausnahmesituation entstehen, die zu Verzögerungen bei der fristgerechten Realisierung von Solar-, Wind- und Biomasseanlagen führen kann.

Zu diesem Zweck erhalten Zuschläge, die vor dem 1. März 2020 erteilt wurden, auf Antrag eine Fristverlängerung.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 25. November 2019 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2019 für die Förderung von Biomasse sowie zur zweiten gemeinsamen Ausschreibungsrunde für die Förderung von Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. bzw. 4. November 2019.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 18. April 2019 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2019 für die Förderung von Biomasseanlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1April 2019.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 19. September 2018 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2018 für die Förderung von Biomasseanlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1September 2018.
 
Es wurden 79 Gebote mit einem Gebotsumfang von 76.537 Kilowatt (kW) bezuschlagt.
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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 10. Juli 2018 die zweite Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen eingeleitet. Teilnahmevoraussetzung ist die behördliche Genehmigung zur Errichtung der Anlage und deren Meldung an das Anlagenregister bis zum 13. August 2018.

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Aufsatz

Der Autor betrachtet in seinem Artikel das Ausschreibungsmodell über Leistungskontingente für Biomasseanlagen nach EEG 2017. Er analysiert in diesem Zusammenhang die durch das europäische Gericht geforderte Vereinbarkeit mit dem Beihilferegime des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und prüft ob die nationale Umsetzung rechtlich nachhaltig erfolgt ist.

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Aufsatz

Die Autorin stellt die besonderen Ausschreibungsregelungen für Biomasseanlagen nach den §§ 39 bis 39 h EEG 2017 dar. Sie erläutert dabei zunächst die Modalitäten zur Teilnahme an den Ausschreibungen für neue Biomasseanlagen, darunter: Anforderungen an die Gebote, Sicherheiten, Höchstwert, Ausschluss von Geboten, Erlöschen von Zuschlägen, Änderungen nach Erteilung des Zuschlags sowie besondere Zahlungsbestimmungen.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 18. September 2017 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde für die Förderung von Biomasseanlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. September 2017.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 6. Juli 2017 die erste Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen eingeleitet. Teilnahmevoraussetzung ist die behördliche Genehmigung zur Errichtung der Anlage und deren Meldung an das Anlagenregister bis zum 11. August 2017.

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Aufsatz

Die Autoren diskutieren, ob durch das Windenergie-auf-See-Gesetz das schutzwürdige Vertrauen der Investoren noch nicht realisierter Offshore-Windenergieprojekte verfassungswidrig missachtet wurde.

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Aufsatz

Die Autoren beschäftigen sich in Ihrem Beitrag zunächst mit dem Gesetzgebungsverfahren zum EEG 2017, gehen auf die Überarbeitung des Anlagenbegriffs und die Folgen für Altanlagen ein und stellen die neuen Vorschriften bezüglich des Ausschreibungsverfahrens vor. Zudem wird auf die reduzierte Anzahl der Veräußerungsformen und die Möglichkeiten der Direktvermarktung eingegangen.

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Aufsatz

Der Aufsatz befasst sich mit den Neuregelungen des EEG 2017. Die Autoren geben zunächst einen kurzen Überblick über das Gesetzgebungsverfahren und stellen dann die Ergänzung des Anlagenbegriffs in § 3 Nr. 1 EEG 2017 vor, die klarstellt, dass jedes Modul einer Solaranlage eine eigenständige Anlage ist.

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