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Suche in MsbG § 2

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Aufsatz

Die Autorin untersucht die Novelle zum MsbG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S.

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Rechtsprechung– 3 Kart 885/19
Aktenzeichen: 3 Kart 885/19

Leitsatz: Den grundzuständigen Messstellenbetreiber i.S.d. § 2 S. 1 Nr. 4

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Rechtsprechung– 25 O 282/18
Aktenzeichen: 25 O 282/18

Sachverhalt: Zu der Frage, ob der Netzbetreiber als grundzuständiger Messstellenbetreiber bei einem geplanten Austausch einer konventionellen Messeinrichtung gegen eine moderne Messeinrichtung im Sinne des § 2 Nr. 15

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Aufsatz

Vor dem Hintergrund der Einführung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) und zeitgleicher Änderung der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) betrachtet der Autor die Messung und Bilanzierung von Letztverbrauchern, die mit intelligenten Messsystemen (iMSys) ausgestattet sind und einen Jahresstromverbrauch bis maximal 10.000 kWh aufweisen.

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Rechtsprechung– 12 C 1008/15
Aktenzeichen: 12 C 1008/15

Sachverhalt: Zur Frage, ob der Grundversorger gegenüber dem Betreiber einer Photovoltaikanlage unrechtmäßig einen Anspruch auf Zahlung der Entgelte (Grundpreis, Abrechnung, Messpreis, Wartungskosten) geltend mache, sofern kein Strombezug seitens des Betreibers erfolge.

Ergebnis: Bejaht.

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Aufsatz

Die Autoren geben einen Überblick über das rechtliche Verhältnis der Ladesäulenbetreiber zu den Mobilitätsanbietern in energierechtlicher und stromsteuerrechtlicher Hinsicht. Dabei gehen sie zunächst auf das Zusammenspiel der unterschiedlichen Marktrollen und anschließend auf den Ladepunktbetreiber in seiner Eigenschaft als energiewirtschaftlicher Akteur, auf die Frage, ob der Ladepunktbetreiber Strom liefert und auf die Einordnung des Ladepunktbetreibers als Letztverbraucher in energierechtlichen Regelwerken ein.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-17-042
Aktenzeichen: BK6-17-042

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 23.

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Rechtsprechung– VI-3 Kart 163/15 (V)
Aktenzeichen: VI-3 Kart 163/15 (V)

Leitsatz des Gerichts:

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Empfehlung 2016/26– Clearingstelle EEG

Die Clearingstelle EEG hat am 9. Mai 2017 die Empfehlung zu dem Thema »Anwendungsfragen des MsbG für EEG-Anlagen, Teil 1« beschlossen.

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Aufsatz

In dem Beitrag werden aktuelle gesetzliche Entwicklungen des Strommarktgesetzes, EEG 2017, Digitalisierungsgesetzes sowie des Diskussionsentwurfs zur Änderung des Energie- und Stromsteuerrechts auf ihre Bedeutung für die Stromspeicherung hin analysiert. Dabei beleuchten die Autoren insbesondere durch die Regelungen entstehende wirtschaftliche Entlastungen, Chancen, aber auch Einschränkungen für den Betrieb von Stromspeichern.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Ja, sofern man ein diesbezügliches Vertragsangebot des Netzbetreibers angenommen hat (evtl. ist auch ein mündlicher oder konkludenter Vertragsschluss möglich) und der dadurch geschlossene Vertrag wirksam ist.

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