Die Autoren behandeln in ihrer dreiteiligen Artikelreihe Fragen der Praxis zum Mess- und Eichrecht in Industrie und Gewerbe. Der dritte Teil wirft ein Licht auf ausgewählte Praxisprobleme. Unter der Überschrift "Genauigkeitsklassen von Messwandlern" behandeln die Autoren die Frage, welche Genauigkeitsklasse in einem konkreten Anwendungsszenario verbaut werden müsse, insbesondere angesichts der Vermutung des § 7 Abs.1 MessEG und der Anforderungen des § 6 Abs. 2 MessEG.
Am 12. November 2020 zertifizierte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) das vierte Smart-Meter-Gateway. Mit der Marktanalyse vom 3. Februar 2020 gab das BSI die Freigabe für den Beginn des verpflichtenden Rollout intelligenter Messsysteme im Bereich Smart-Metering.
Der Artikel berichtet über den Stand der Sachen im Bereich Installierung sowie die Herausforderungen beim Rollout. Der Einbau von Smart-Meter-Gateways (SMGWs) erfordere die Gewährleistung der "sicheren Lieferkette" und die richtige Kommunikationsanbindung neuinstallierter Einrichtungen. Eine Hürde sei die Akzeptanz der Letztverbraucher angesichts der noch nicht vollständigen Anwendungsmöglichkeiten.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 8. Oktober 2020 ihren Leitfaden zum Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten zu der Anwendung der gesetzlichen Vorgaben nach den §§ 62a und 62b EEG 2017 veröffentlicht.
Leitsatz: Die Zuständigkeit für die Überwachung der Vorgaben zur buchhalterischen Entflechtung des grundzuständigen modernen Messstellenbetriebs gemäß § 3 Abs. 4 S. 2
Leitsatz: Den grundzuständigen Messstellenbetreiber i.S.d. § 2 S. 1 Nr. 4
Durch das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften wird das EEG grundlegend überarbeitet und zum »EEG 2021« (Urfassung).
Der Autor berichtet über die vier Smart Meter Gateways, die mittlerweile ihre Zertifizierung durch das BSI erhalten haben. Der Autor erläutert, welche Verbrauchsgruppen als erstes mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden sollen - grundzuständige Messstellenbetreiber müssten dabei diskriminierungsfrei anbieten.
Die Autoren bieten in ihrem Aufsatz einen Einstieg in die neuen Regelungen für Speicher gemäß der Richtlinie RL (EU) 2018/2001 - RED II, der Richtlinie RL (EU) 2019/944 - EBM-VO und der Verordnung VO (EU) 2
Sachverhalt: Das Gericht behandelt die Frage der Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bzgl. der technischen Möglichkeit des Einbaus intelligenter Messsysteme. Die Klägerin begehrt mit ihrer Klage eine aufschiebende Wirkung gegen die Allgemeinverfügung.
Ergebnis: Verneint.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 10. Juni 2020 ein Festlegungsverfahren zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen im Strombereich eröffnet.
Ziel ist es, die Automatisierung und Digitalisierung in zahlreichen Themenfeldern der Netznutzung voranzutreiben, um die damit zusammenhängenden Arbeitsabläufe effizienter umzusetzen.
Die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie durchgeführte Studie „Barometer Digitalisierung der Energiewende - Wichtige Voraussetzungen für die Digitalisierung wurden geschaffen, Berichtsjahr 2019" zeigt den Stand sowie den Fortschritt der Digitalisierung im Bereich der Energiewirtschaft in Deutschland auf. Ausgangspunkt ist hierbei das 2016 in Kraft getretene Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende.
Anhand der Schlüsselfaktoren
Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 6. Februar 2020 ein Empfehlungsverfahren zum Thema „Anwendungsfragen des MsbG, Teil 4“ eingeleitet. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen lief bis zum 15.
Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 25. September 2020 das Empfehlungsverfahren zum Thema „Anwendungsfragen des MsbG, Teil 4“ beschlossen.
In dem Votumsverfahren mit grundsätzlicher Bedeutung zum Thema „Messung von EEG-umlagepflichtigen Strommengen bei einem DC-gekoppelten Speicher” hatte die Clearingstelle zu klären, ob bei dem vom Anlagenbetreiber vorgeschlagenen Messkonzept bei einem DC-gekoppelten Speicher die Saldierung gemäß § 61l EEG zur Anwendung kommen kann, wenn keine Messung der ein- und ausgespeicherten Strommengen erfolgt.
Der Autor beschreibt in seinem Aufsatz Fragestellungen im Zuge der Digitalisierung der Verteilnetze hin zu Smart Grids und damit einhergehende Rechtsfragen zur Erschließung von Flexibilitäten. Dabei behandelt er die Entstehung und Ausgestaltung des § 14a EnWG und zieht daraus Schlussfolgerungen. Der bestehende Rechtsrahmen hemme Flexibilitätspotenziale und müsse langfristig weiterentwickelt und angepasst werden.
Am 19. Dezember 2019 zertifizierte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) das dritte Smart Meter Gateway. Damit ist der nächste Schritt für den "verpflichtenden" Rollout der Smart Meter getan, da nun die hierfür notwendige Bedingung, dass mindestens drei voneinander unabhängige Unternehmen zertifizierte intelligente Messsysteme am Markt anbieten, erfüllt ist.
Die Autoren befassen sich mit der in § 30 MsbG vorgesehenen Möglichkeit des Bundesamtes für Sicherheit und Informationstechnik, die technische Möglichkeit des Einbaus intelligenter Messsysteme per Allgemeinverfügung festzustellen.
Die Stiftung Umweltenergierecht veröffentlichte im Auftrag der Bergischen Universität Wuppertal im Rahmen des Vorhabens: "Grid Integration - Technische Integration und Steuerung von marktorientierten dezentralen Flexibilitäten in einem Verteilnetzautomatisierungssystem", gefördert durch das BMWi, in ihren Würzburger Berichten zum Umweltenergierecht die Studie: "Rechtsrahmen für netzdienliche Flexibilitätsplattformen - Rechtliche Prüfung des Konzeptes "Grid Integration "".
Die Autoren berichten über die Empfehlung 2018/33, in der die Clearingstelle zu klären hatte, welche Rechtsfolgen nach EEG, KWKG und
Der Autor setzt sich mit dem Zeitpunkt des Rollouts der Smart Meter (intelligente Messsysteme) auseinander und beleuchtet dabei den aktuellen Prozessstatus der Zertifizierung von Smart Meter Gateways durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Das im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie durchgeführte Gutachten "Digitalisierung der Energiewende" erläutert die fortschreitende Dezentralisierung der Energieversorgungssysteme mit Hinblick auf den notwendigen Ausbau der Stromnetze. Das Gutachten kommt in drei Teilen, die sich mit verschiedenen sog. Topthemen beschäftigen, namentlich "Verbraucher, Digitalisierung und Geschäftsmodelle", "Regulierung, Flexibilisierung und Sektorkopplung" und "TK-Netzinfrastruktur und TK-Regulierung".
Der Autor geht in seinem Beitrag auf die Entwicklung im deutschen und europäischen Energieregulierungsrecht des Jahres 2018 ein. Hierbei legt er den Schwerpunkt auf die Kostenregulierung der Netzbetreiber sowie die Rahmenbedingungen des Netzzugangs und -anschlusses sowohl im Strom- als auch im Gassektor.
Die Autoren bewerten den Anpassungsbedarf der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS) der Bundesnetzagentur (BNetzA) aufgrund der Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG).