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Welche Vergütungstatbestände finden sich im EEG für Freiflächenanlagen?

Freiflächenanlagen sind nur dann förderfähig nach dem EEG, wenn diese einen Vergütungstatbestand nach § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a bis 6 EEG 2023 bzw. § 37 Abs. 1 Nr. 2 oder 3 EEG 2023 erfüllen. Bitte beachten Sie insoweit, dass die Vergütungstatbestände des § 37 EEG 2023 für Freiflächenanlagen anzuwenden sind, die eine installierte Leistung von mehr als 1 MW aufweisen und damit der Ausschreibungspflicht unterliegen (§ 22 Abs. 3 EEG 2023, siehe zur Ausschreibungspflicht auch Häufige Rechtsfrage Nr. 136). Demgegenüber ist § 48 EEG 2023 für Freiflächenanlagen anwendbar, die nicht ausschreibungspflichtig sind und eine gesetzliche Vergütung erhalten.

Sog. Freiflächenanlagen sind Solaranlagen, „die nicht auf, an oder in einem Gebäude oder einer sonstigen baulichen Anlage angebracht sind, die vorrangig zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie errichtet worden“ sind (vgl. § 3 Nr. 22 EEG 2023).

 

Allgemeine Hinweise zur Vergütung: 

Mit dem EEG 2023 werden nun Flächen, die entwässerte und landwirtschaftlich genutzte Moorböden sind, von der Flächenkulisse ausgeschlossen (mit Ausnahme von PV-Anlagen auf Moorböden gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e), § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Buchst. e) EEG 2023).

Zu der Frage „Ist für die EEG-Vergütung von Strom aus Freiflächenanlagen ein Bebauungsplan erforderlich?“ lesen Sie unsere Häufige Rechtsfrage Nr. 23. Inwiefern die Nichterfüllung bauplanungs- bzw. genehmigungsrechtlicher Pflichten einen Einfluss auf die Vergütung aus dem EEG hat, lesen Sie unsere Häufige Rechtsfrage Nr. 113.

 
Fragen zu einzelnen Vergütungstatbeständen hat die Clearingstelle in folgenden Häufigen Rechtsfragen beantwortet:

 

Agri-PV-Anlagen, § 37 Abs. 1 Nr.Buchst. a) bis c), § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Buchst. a) bis c)  EEG 2023Häufige Rechtsfrage Nr. 229 - Unter welchen Voraussetzungen sind sog. „Agri-PV-Anlagen“ nach dem EEG förderfähig?
Floating-PV-Anlagen, § 37 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. j), § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EEG 2023Häufige Rechtsfrage Nr. 3 - Sind PV-Anlagen, die auf Gewässern schwimmen (sog. Floating-PV), vergütungsfähig?
Parkplatz-PV-Anlagen, § 37 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d), § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. d) EEG 2023Häufige Rechtsfrage Nr. 231 - Unter welchen Voraussetzungen ist „Parkplatz-PV“ nach dem EEG 2023 förderfähig?
PV-Anlage auf Moorböden, § 37 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e), § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Buchst. e) EEG 2023Häufige Rechtsfrage Nr. 232 - Unter welchen Voraussetzungen sind Solaranlagen auf Moorböden nach dem EEG 2023 förderfähig?
PV-Anlagen längs von Autobahnen und Schienenwegen, § 37 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c), § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. c) Doppelbuchst. aa), Nr. 6 EEG 2023

Häufige Rechtsfrage Nr. 78 - Wo liegt bei Autobahnen und Schienenwegen der „äußere Rand der befestigten Fahrbahn“?

Häufige Rechtsfrage Nr. 76 - Sind auch Bundesstraßen „Autobahnen“ im Sinne des EEG?

Häufige Rechtsfrage Nr. 77 - Können auf Flächen entlang stillgelegter Schienenwege und Autobahnen vergütungsfähige Freiflächenanlagen errichtet werden?

Häufige Rechtsfrage Nr. 239 - Welche Vergütung gibt es für Solaranlagen entlang von Schienenwegen und Autobahnen?

Zu spezifischen Tatbestandsmerkmalen von Vorgängerfassungen der Norm: 

Häufige Rechtsfrage Nr. 218 - Auslegungsfragen zum „15-Meter-Korridor“ nach §§ 37 Abs. 1 Nummer 2 Buchstabe c), 48 Abs. 1 Satz 2 Nummer 3 Buchstabe c) EEG 2021

PV-Anlagen in benachteiligten Gebieten, § 37 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. h), i) EEG 2023

Häufige Rechtsfrage Nr. 143 - Was sind „benachteiligte Gebiete“ i.S.d. EEG und wo finde ich eine Übersicht der benachteiligten Gebiete Deutschlands?

Häufige Rechtsfrage Nr. 169 - Wann gibt es eine Förderung für PV-Anlagen auf Acker- und Grünflächen in benachteiligten Gebieten?

PV-Anlagen auf Konversionsflächen, § 37 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b), § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. c) Doppelbuchst. cc) EEG 2023Häufige Rechtsfrage Nr. 241 - Was ist eine Konversionsfläche im Sinne des EEG?

 

Zur Höhe der Vergütung, insbesondere zur Vergütungsdegression, lesen Sie unsere Häufige Rechtsfrage Nr. 73.

 

 

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