Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung vom 24. Juni 2017 (Regierungsentwurf, siehe Anhang).
Die Verordnung stützt sich auf die Ermächtigungen des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) in den §§ 4, 30 und 41.
Kernstück der Verordnung sind die Behebung redaktioneller Fehler im Zuge der grundlegenden Novellierung des Mess- und Eichrechts im Jahr 2015 sowie die Lösung einiger aufgetretener Probleme für Wirtschaft und Vollzugsbehörden.
Gang des Rechtsetzungsverfahrens:
- 24. Mai 2017: Bundesregierung beschließt Verordnung und übermittelt diese an den Bundesrat,
- 7. Juli 2017: Zustimmung des Bundesrats zur Verordnung nach Maßgabe von Änderungen (s. Anhang).
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