Direkt zum Inhalt

Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung (MessEV) - Rechtsetzungsverfahren

Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung vom 24. Juni 2017 (Regierungsentwurf, siehe Anhang).

Die Verordnung stützt sich auf die Ermächtigungen des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) in den §§ 4, 30 und 41.

Kernstück der Verordnung sind die Behebung redaktioneller Fehler im Zuge der grundlegenden Novellierung des Mess- und Eichrechts im Jahr 2015 sowie die Lösung einiger aufgetretener Probleme für Wirtschaft und Vollzugsbehörden.

Gang des Rechtsetzungsverfahrens:

  • 24. Mai 2017: Bundesregierung beschließt Verordnung und übermittelt diese an den Bundesrat,
  • 7. Juli 2017: Zustimmung des Bundesrats zur Verordnung nach Maßgabe von Änderungen (s. Anhang).
     

Nachfolgend gelangen Sie zu den bisherigen Fassungen der MessEV.

erster Entwurf vom
letzter Entwurf vom
Initiator
Bundesregierung
Gesetzesbezug
Fundstelle (online)