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Leitlinie zu den Aufgaben der Umweltgutachter im Bereich des EEG 2009 und 2012 für Wasserkraft, Biomasse und Geothermie

Die vom Umweltgutachterausschuss (UGA) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit herausgegebene Leitlinie zu den Aufgaben der Umweltgutachter im Bereich der Gesetze für den Vorrang der Erneuerbaren Energien (EEG 2009 und 2012) für Wasserkraft, Biomasse und Geothermie stellt eine Hilfestellung bei der Definition der Aufgaben von Umweltgutachtern in den Bereichen Wasserkraft, Biomasse und Geothermie dar und skizziert ein einheitliches Vorgehen bei der Prüfung von Stromerzeugungsanlagen auf rechtskonformen Betrieb. Dabei soll die Leitlinie vor allem eine glaubwürdige und seriöse Begutachtung von Anlagen dieser Bereiche gewährleisten. 

In der Leitlinie wird auf die einzelnen Arbeitsschritte Vorprüfung, schriftliche Vereinbarung und Abstimmung der Tätigkeiten, Einsichtnahme in die Unterlagen, Inspektion der Anlage, Plausibilitätsprüfung und Erstellung eines Gutachtens für Wasserkraft-, Biomasse- und Geothermieanlagen eingegangen. 

 

Datum
Urheberschaft

Umweltgutachterausschuss/ Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz Bau und Reaktorsicherheit