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BNetzA: Monitoringbericht 2023 der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamts

Der „Monitoringbericht der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamts gemäß § 63 Abs. 3 i. V. m. § 35 EnWG und § 48 Abs. 3 i. V. m. § 53 Abs. 3 GWB“ (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) berichtet in Bezug auf Erneuerbare Energien und Kraft-Wärme-Kopplung unter anderem über

  • die Entwicklung der Erneuerbare Energien,
  • die Entwicklung der Vermarktungsformen,
  • die Entwicklung der Zahlungen nach dem EEG,
  • den Zubau von Wind- und Photovoltaikanlagen,
  • den Ausbau von Netzkapazitäten und Netzengpassmanagementmaßnahmen,
  • den Anschluss von Biogas-Einspeiseanlagen,
  • die Kennzahlen der Kraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung,
  • das Mess- und Zählwesen Strom und über
  • die Ausschreibungen.

Aufgrund eines gesunkenen Stromverbrauchs nahm die deutschlandweite Nettostromerzeugung leicht ab. Der Anteil der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energieträgern am Bruttostromverbrauch betrug damit 45 Prozent, nachdem er 2021 noch bei 40 Prozent lag. Zudem wurden die gesetzlichen Ausbaupfade für Wind an Land, Photovoltaik sowie Biomasse im Jahr 2022 erreicht.

Datum