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Energiekonzept der Bundesregierung und 10-Punkte-Sofortprogramm beschlossen

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Die Bundesregierung hat am 28. September 2010 ihr Energiekonzept beschlossen, welches auf Basis der politischen Ziele der Bundesregierung eine langfristige Strategie für eine künftige umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung der Bundesrepublik Deutschland festlegen soll. Das Energiekonzept trifft in neun Punkten,

  1. Erneuerbare Energien als eine tragende Säule zukünftiger Energieversorgung
  2. Schlüsselfrage Energieeffizienz
  3. Kernenergie und fossile Kraftwerke
  4. Leistungsfähige Netzinfrastruktur für Strom und Integration erneuerbarer Energien
  5. Energetische Gebäudesanierung und energieeffizientes Bauen
  6. Herausforderung Mobilität
  7. Energieforschung für Innovationen und neue Technologien
  8. Energieversorgung im europäischen und internationalen Kontext
  9. Akzeptanz und Transparenz

politische Grundsatzentscheidungen auf den Sektoren Strom, Wärme und Verkehr.

Das Bundeskabinett hat am 28. September 2010 zudem das vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie und vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vorgelegte „10-Punkte-Sofortprogramm - Monitoring und Zwischenbericht der Bundesregierung“ beschlossen, welches zehn besonders vordringliche Maßnahmen umfasst, die bereits bis Ende kommenden Jahres realisiert werden sollen. Hierzu gehören unter anderem die Weiterentwicklung der beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eingerichtete Netzplattform, die Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas, die Einrichtung eines 5-Milliarden-Kreditprogramm "Offshore-Windenergie" sowie die Durchführung einer deutschlandweite Netzausbauplanung. Das Energiekonzept, das 10-Punkte-Sofortprogramm sowie weitere Dokumente und Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesregierung.

Datum
Urheberschaft

Bundesregierung; Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Gesetzesbezug