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Kaufmännisch-bilanzielle Einspeisung von Strom als netzentgeltpflichtige Entnahme

Leitsatz des Gerichts:

Bei einer kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien in ein Netz der allgemeinen Versorgung im Sinne des § 3 Nr. 7 EEG stellt die Strommenge, die vom Erzeuger selbst oder in einem vorgelagerten Arealnetz verbraucht wird, eine netzentgeltpflichtige Entnahme dar.

Bemerkungen:

Besprechung von Hartmann in REE (Recht der Erneuerbaren Energien) 3/2012, 150-153, in Auszügen in ZUR (Zeitschrift für Umweltrecht) 11/2012, 616-618 und EnWZ (Zeitschrift für das gesamte Recht der Energiewirtschaft) 1/2012, 31-33, Anmerkungen von Ringwald ebd., 33-34. Der Kartellsenat des BGH hat diese Entscheidung mit Beschluss v. 12.07.2013 - EnZR 73/12 bestätigt.

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

EnVR 8/11