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Vergütung nach § 11 Abs. 2 EEG für „Modulbäume“?

Zur Frage, ob nachgeführte Fotovoltaikanlagen, die auf Stahlpfählen („Modulbäume“) angebracht sind, die ihrerseits mit Dachflächen verbunden worden sind, Gebäudeanlagen i.S.d. § 11 Abs. 2 EEG darstellen (hier unbeschadet der möglichen Gebäudeeigenschaft der gesamten baulichen Anlage mangels einer „ausschließlichen Anbringung“ der Anlagen „an oder auf einem Gebäude“ verneint; eine Anlage sei nur dann ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht, wenn das Gebäude - hier: das Dach - das Gewicht der PV-Anlage trägt).
Datum
Instanz
Aktenzeichen
14 U 4/07
Fundstelle
auch abgedruckt in ZNER (Zeitschrift für Neues Energierecht) 2007, 415-416
Vorinstanz(en)
LG Fulda, Urt. v. 29.11.2006 - 4 O 231/06, abgedruckt in ZNER 2006, 356-358.
Nachinstanz(en)
Revision nicht zugelassen.