Leitsatz des Gerichts:
Nach dem Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung vermag der sogenannte Formaldehydbonus gemäß § 27 Abs. 5 EEG 2009 vor der Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung der Biogasanlage mangels legaler Betriebsaufnahme nicht gewährt zu werden.
Bemerkungen:
Demgegenüber vertritt die Clearingstelle EEG in ihrem Votum 2009/26 v. 13.04.2010 die Auffassung, dass die immissionsschutzrechtliche Genehmigungssituation bei der Bestimmung der Inbetriebnahme nach dem EEG unerheblich ist.