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Verweis auf Arbeitsblatt FW 308 im KWKG

Leitsätze:

  1. Der in § 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 KWKG 2002 enthaltene Verweis auf das Arbeitsblatt FW 308 der Arbeitsgemeinschaft Fernwärme e.V. zur Konkretisierung des Begriffs der anerkannten Regeln der Technik ist als Vermutungsregelung zu verstehen, der es Anlagenbetreibern ermöglicht, sie jedoch nicht verpflichtet, ein Gutachten auf Basis der technischen Regelungen im genannten Arbeitsblatt FW 308 zu erstellen.
  2. Bei verfassungskonformer Auslegung des § 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 KWKG 2002 ist die Vorschrift, dass die jeweils aktuelle Fassung des Arbeitsblattes FW 308 Anwendung finde, nicht als unzulässige dynamische Verweisung zu erkennen.
  3. Wesentliche Voraussetzung für das Wirksamwerden einer Neuregelung des Arbeitsblattes FW 308 ist deren ordnungsgemäße Veröffentlichung. Aus rechtsstaatlichen Gründen ist es zwingend, dass die wesentlichen Informationen über Änderungen oder Neufassung des in Bezug genommenen technischen Regelwerks den betroffenen Kreisen in gleicher Weise zugänglich gemacht werden müssen wie das ursprüngliche Regelwerk; im Fall des § 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 KWKG 2002 somit durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
  4. Es ist aus rechtsstaatlichen Gründen zweifelhaft, ob die Neufassung des Arbeitsblattes FW 308 rückwirkend in Kraft gesetzt werden kann (hier offen gelassen).
  5. Im Fall einer Stichtagsregelung darf ein Antrag auf Zulassung der KWK-Anlage nur berücksichtigt werden, wenn er vollständig ist, insbesondere das in § 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 KWKG 2002 genannte Sachverständigengutachtern über die Einhaltung der Regeln der Technik enthält.
Bemerkungen

Auch abgedruckt in ZUR (Zeitschrift für Umweltrecht) 2008, 263-267.

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

6 UE 497/06

Vorinstanz(en)

VG Frankfurt (Main), Urt. v. 07.04.2005 - 1 E 4367/03

Nachinstanz(en)

Revision nicht zugelassen.