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Zweite Änderung des EEG 2014 beschlossen - Votum zur Kapazitätserweiterung gem. § 9 Abs. 1 Satz 2 EEG 2012 veröffentlicht - Unterlagen zum 19. Fachgespräch abrufbar

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundestag hat eine weitere Änderung des EEG 2014 beschlossen. Auf unserer Internetpräsenz haben wir für Sie ein Votum zur Kapazitätserweiterung gem. § 9 Abs. 1 Satz 2 EEG 2012 sowie die Unterlagen zum 19. Fachgespräch der Clearingstelle EEG veröffentlicht.

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Zweite Änderung des EEG 2014 beschlossen

Der Bundestag hat am 4. Dezember 2014 in der zweiten und dritten Lesung über die zweite Änderung des EEG 2014 beraten und einstimmig die Annahme der Ausschussfassung (Bundestagsdrucksachen: 18/3321 und 18/3440) beschlossen. Der Bundesrat wird voraussichtlich am 19. Dezember 2014 abschließend über das Änderungsgesetz beraten. Das "Gesetz zur Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes" tritt am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Ausgenommen hiervon sind die Änderungen in § 100 Abs. 1 Nummer 4 und 10 a) EEG 2014. Diese sollen rückwirkend ab dem 1. August 2014 gelten.

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.clearingstelle-eeg.de/eeg2014/aenderung2/material.

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Votum 2014/1 - Kapazitätserweiterung gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 EEG 2012

Die Clearingstelle EEG hatte in dem Votumsverfahren zu klären, ob der nachgelagerte oder der vorgelagerte Netzbetreiber die Kosten für bestimmte Maßnahmen zur Kapazitätserweiterung zu tragen hatte. Insbesondere war zwischen den Parteien streitig, ob es sich bei den konkret durchgeführten Maßnahmen um eine Kapazitätserweiterung i.S.v. § 9 EEG 2012 handelte, ob der vorgelagerte Netzbetreiber gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 EEG 2012 zur Kapazitätserweiterung verpflichtet und ob die Kapazitätserweiterung dem verpflichteten Netzbetreiber zumutbar war.

Das Votum ist unter https://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2014/1 abrufbar.

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Unterlagen zum 19. Fachgespräch abrufbar

Am 20. November 2014 fand in der Schleswig-Holsteinischen Landesvertretung in Berlin-Mitte das 19. Fachgespräch zum Thema "Anlagenbegriff und Inbetriebnahme im EEG" statt. Neben den Vortragsfolien der Referenten finden Sie auch bildliche Eindrücke vom Fachgespräch unter https://www.clearingstelle-eeg.de/fachgespraeche/19.

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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens, LL.M.
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
http://www.clearingstelle-eeg.de

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