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Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) beschlossen - Votum zur Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV (XXXII) veröffentlichtAusglMechAV geändert

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bundesregierung hat am 28. Januar 2015 die Freiflächenausschreibungsverordnung beschlossen. Die Clearingstelle EEG hat heute ein weiteres Votum zur Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV veröffentlicht. Die dritte Novelle der Ausgleichmechanismus-Ausführungsverordnung (AusglMechAV) ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden.

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Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) beschlossen

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat am 28. Januar 2015 eine nichtamtliche Lesefassung der "Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien" veröffentlicht. Diese führt die "Verordnung zur Ausschreibung der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen (Freiflächenausschreibungsverordnung – FFAV)" sowie die "Verordnung über Gebühren und Auslagen der Bundesnetzagentur im Zusammenhang mit der Freiflächenausschreibungsverordnung (Freiflächenausschreibungsgebührenverordnung – FFAGebV)" ein. Die Verordnungen treten am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Auf der Grundlage der FFAV kann die erste Ausschreibungsrunde laut BMWi bereits im Februar 2015 von der Bundesnetzagentur (BNetzA) bekanntgegeben werden; erste Gebote könnten anschließend bis zum 15. April 2015 bei der BNetzA abgegeben werden.

Weitere Informationen sowie die Einführungsverordnung selbst können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg.de/ffav abrufen.

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Änderung der Ausgleichmechanismus-Ausführungsverordnung (AusglMechAV)

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat im Einvernehmen mit dem Bundeswirtschaftsministerium die Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung (AusglMechAV) überarbeitet. Die Neuregelung wurde am 29. Januar 2015 im Bundesgesetzblatt (Teil I, S. 46) veröffentlicht und tritt am 1. Februar 2015 in Kraft. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite der BNetzA: http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1431/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/AusglMechAV/AusglMechAV.html

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Votum 2014/22 (Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV (XXXII)) veröffentlicht

Die Clearingstelle EEG hat das Votum 2014/22 vom 13. Januar 2014 veröffentlicht. In dem Verfahren wurde geklärt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf alleinstehenden Gebäuden angebracht wurden, welche sich teilweise auf verschiedenen Grundstücken befinden, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gemäß § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten.

Sie können das Votum unter https://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2014/22 abrufen.

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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
http://www.clearingstelle-eeg.de

RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien (Trägerin)
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Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.