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Votum zur Übergangsregelung § 66 Abs. 18a Satz 1 Nr. 1 EEG 2012 bei altem Bebauungsplan veröffentlicht - Aktualisierte Übersicht der Verfahrensergebnisse der Clearingstelle EEG öffentlich - BMWi legt Eckpunkte zur regionalen Grünstromkennzeichnung vor

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG hat in dieser Woche für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

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VOTUM 2015/56 (ÜBERGANGSREGELUNG § 66 Abs. 18a SATZ 1 Nr.1 EEG 2012 BEI »ALTEM BEBAUUNGSPLAN«) VERÖFFENTLICHT

Die Clearingstelle EEG hat das Votum 2015/56 veröffentlicht. In dem Verfahren wurde geklärt, ob die Übergangsregelung für PV-Freiflächenvorhaben in § 66 Abs. 18a Satz 1 Nr. 1 EEG 2012 auch in Fällen anwendbar ist, in denen die PV-Anlage nicht im Geltungsbereich eines (auch) zu diesem Zweck aufgestellten Bebauungsplans errichtet worden ist und das Bebauungsplanverfahren am 1. März 2012 bereits beendet war. Im konkreten Fall war die PV-Anlage im Juni 2012 im Bereich eines Bebauungsplans in Betrieb genommen worden, der vor dem 1. September 2003 aufgestellt und später nicht mit dem Zweck geändert worden ist, eine PV-Anlage zu errichten (vgl. § 32 Abs. 1 Nr. 3a) EEG 2012).

Sie können das Votum unter https://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2015/56 nachlesen.

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AKTUALISIERTE ÜBERSICHT DER VERFAHRENSERGEBNISSE DER CLEARINGSTELLE EEG ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICH

Die Clearingstelle EEG hat eine aktualisierte Übersicht ihrer Verfahrensergebnisse vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2015 veröffentlicht. Die Übersicht ist nach den Erzeugungsarten sowie der Netzanbindung unterteilt. Dort enthält sie jeweils den Verfahrenstyp, das Aktenzeichen und die Kurzbezeichnung, sodann eine kurze Beschreibung des Themas, das Beschluss- und Veröffentlichungsdatum sowie die von der Clearingstelle EEG vorgeschlagene Zitierweise.

Die Verfahrensergebnisse sind unter https://www.clearingstelle-eeg.de/verfahrensergebnisse abrufbar.

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BMWI LEGT ECKPUNKTE ZUR REGIONALEN GRÜNSTROMKENNZEICHNUNG VOR

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 11. März 2015 ein Eckpunktepapier zur regionalen Grünstromkennzeichnung öffentlich gestellt. Das darin vorgestellte Modell soll eine regionale Grünstromkennzeichnung ermöglichen und bestehende Möglichkeiten zur Stromkennzeichnung erweitern.

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.clearingstelle-eeg.de/politisches-programm/3046.

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Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG, vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
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10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
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Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.