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26. Fachgespräch zum Thema »EEG und Speicher« - Stellungnahme zu Kosten für Messung bei Nullstrombezug veröffentlicht - Festlegung zur Anpassung der Vorgaben zur elektronischen Marktkommunikation durch BNetzA getroffen - EU-Kommission genehmigt EEG 2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

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26. FACHGESPRÄCH ZUM THEMA »EEG UND SPEICHER«

Die Clearingstelle EEG wird am 21. Februar 2017 in Berlin-Mitte ihr 26. Fachgespräch zum Thema »EEG und Speicher« durchführen. Das vorläufige Programm und weitere Informationen zum Fachgespräch finden Sie unter https://www.clearingstelle-eeg.de/fachgespraech/26. Der Teilnahmebeitrag für das 26. Fachgespräch beträgt 140,- Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Weitere Informationen zu Zahlungs- und Stornierungsbedingungen entnehmen Sie bitte dem Onlineformular unter https://www.clearingstelle-eeg.de/fachgespraeche/anmeldung.

Bitte melden Sie sich möglichst frühzeitig, jedoch spätestens bis zum 7. Februar 2017 unter dem o.g. Link an. Die Zahl der Teilnahmeplätze ist begrenzt!

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STELLUNGNAHME ZUR KOSTENTRAGUNGSPFLICHT FÜR BEZUGSSEITE DER MESSUNG BEI NULLSTROMBEZUG VERÖFFENTLICHT

Die Clearingstelle EEG hat auf Ersuchen eines Amtsgerichtes ein Stellungnahmeverfahren zu der Frage durchgeführt, ob der Grundversorger gegen den Anlagenbetreiber einen Anspruch auf Zahlung der Entgelte für die Bezugsseite des Zweirichtungszählers hat, wenn und sowie die in Volleinspeisung betriebene Fotovoltaikanlage des Anlagenbetreibers keinen Strom bezieht

Sie können die Stellungnahme unter https://www.clearingstelle-eeg.de/stellungnv/2016/42 nachlesen.

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FESTLEGUNGEN ZUR ANPASSUNG DER VORGABEN ZUR ELEKTRONISCHEN MARKTKOMMUNIKATION AN DIE ERFORDERNISSE DES GESETZES ZUR DIGITALISIERUNG DER ENERGIEWENDE DURCH BNETZA GETROFFEN

Die Beschlusskammern 6 und 7 der Bundesnetzagentur haben am 20. Dezember 2016 im Verfahren BK6-16-200 bzw. BK7-16-142 Festlegungen zur Anpassung der Vorgaben zur elektronischen Marktkommunikation an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende getroffen. Diese sollen die erforderlichen Voraussetzungen schaffen, damit die Einführung intelligenter Messsysteme und moderner Messeinrichtungen mit den dafür notwendigen Marktprozessen massengeschäftstauglich unterstützt wird. Die getroffenen Regelungen werden überwiegend zum 1. Oktober 2017 wirksam.

Weitere Informationen zu den Festlegungen können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg.de/beschluss/3241 abrufen.

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EU-KOMMISSION GENEHMIGT AUSSCHREIBUNGSREGELGUNGEN DES EEG 2017

Mit Beschluss vom 20. Dezember 2016 hat die Europäische Kommission den Einklang des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2017 (EEG 2017) mit den EU-Beihilfevorschriften bestätigt und damit die darin enthaltenen Ausschreibungsregelungen gebilligt. Gegenstand der Genehmigung ist die Urfassung des EEG 2017, das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) sowie die Netzreserve.

Weitere Informationen können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg.de/beschluss/3364 abrufen.

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Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
https://www.clearingstelle-eeg.de

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Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.