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Empfehlungsverfahren zur Anlagenzusammenfassung eingeleitet

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG hat ein Empfehlungsverfahren eingeleitet, in dem die geänderte Regelung zur vergütungsrechtlichen Anlagenzusammenfassung (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EEG 2017) ausgelegt wird. In dem Verfahren werden unter anderem folgende Fragen beantwortet:

- Wann befinden sich Anlagen »auf demselben Gebäude«, »auf demselben Betriebsgelände« oder »sonst in unmittelbarer räumlicher Nähe« zueinander?
- In welchem Verhältnis stehen die einzelnen Tatbestandsmerkmale von § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EEG 2017 jeweils zueinander?
- Inwieweit sind dabei die Besonderheiten der einzelnen Energieträger zu berücksichtigen?

Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme durch die registrierten öffentlichen Stellen und akkreditierten Verbände endet am 31. Juli 2017.

Der Einleitungsbeschluss und alle verfahrensrelevanten Dokumente stehen unter

https://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/2017/11

zum Download bereit.

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Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
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Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.