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AKTUALISIERTE ARBEITSAUSGABE DER CLEARINGSTELLE EEG ZUM EEG 2017 - BEGRÜNDUNG DES BGH-URTEILS ZU RÜCKFORDERUNGSANSPRÜCHEN DES NB GEGEN DEN AB BEI UNTERBLIEBENER MELDUNG SEINER PV-ANLAGE BEI DER BNETZA

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

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AKTUALISIERTE ARBEITSAUSGABE DER CLEARINGSTELLE EEG ZUM EEG 2017

Durch das sog. Mieterstromgesetz (BGBl I S. 2532) und das Netzentgeltmodernisierungsgesetz (BGBl. I S. 2503) vom 17. Juli 2017 sowie das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1693) wurde das EEG 2017 geändert. Sie können die aktuellen Fassungen und extern verlinkten Arbeitsausgaben unter https://www.clearingstelle-eeg.de/eeg2017/arbeitsausgabe abrufen.

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BEGRÜNDUNG DES BGH-URTEILS ZU RÜCKFORDERUNGSANSPRÜCHEN DES NB GEGEN DEN AB BEI UNTERBLIEBENER MELDUNG SEINER PV-ANLAGE BEI DER BNETZA

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 31. Juli 2017 die Begründung zu seinem Urteil vom 5. Juli 2017 (Az. VIII ZR 147/16) veröffentlicht. Sie können das Urteil unter https://www.clearingstelle-eeg.de/rechtsprechung/3584 nachlesen.

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Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
https://www.clearingstelle-eeg.de

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Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.