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28. Fachgespräch zum Thema »Rechtsfolgen bei Meldeverstößen« - Verfahrens- und Entgeltordnung der Clearingstelle EEG novelliert - Votum zu PV auf Nichtwohngebäuden veröffentlicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

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28. FACHGESPRÄCH ZUM THEMA »RECHTSFOLGEN BEI MELDEVERSTÖSSEN«

Die Clearingstelle EEG wird am 12. Oktober 2017 in Berlin-Mitte ihr 28. Fachgespräch zum Thema »Rechtsfolgen bei Meldeverstößen« durchführen. Das vorläufige Programm und weitere Informationen zum Fachgespräch finden Sie unter https://www.clearingstelle-eeg.de/fachgespraech/28. Der Teilnahmebeitrag für das 28. Fachgespräch beträgt 140,- Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Weitere Informationen zu Zahlungs- und Stornierungsbedingungen entnehmen Sie bitte dem Onlineformular unter https://www.clearingstelle-eeg.de/fachgespraeche/anmeldung.

Bitte melden Sie sich möglichst frühzeitig, jedoch spätestens bis zum 28. September 2017 unter dem o.g. Link an. Die Zahl der Teilnahmeplätze ist begrenzt!

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VERFAHRENS- UND ENTGELTORDNUNG DER CLEARINGSTELLE EEG NOVELLIERT

Die Verfahrens- und die Entgeltordnung (VerfO und EntgeltO) der Clearingstelle EEG sind novelliert worden. Die neuen Fassungen gelten seit dem 18. August 2017. Unser Entgeltrechner wird an die aktualisierte EntgeltO demnächst angepasst.

Nähere Informationen können Sie unter
https://www.clearingstelle-eeg.de/downloads abrufen.

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VOTUM ZU PV AUF NICHTWOHNGEBÄUDEN VERÖFFENTLICHT

Die Clearingstelle EEG hat in ihrem Votum 2017/33 geklärt, ob die Regelungen des EEG 2017 bei sog. Nichtwohngebäuden anzuwenden sind, wenn die Solaranlagen auf einem Ersatzbau für abgebrannte Gebäude angebracht werden.

Sie können das Votum auf unserer Internetpräsenz unter
https://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2017/33 abrufen.

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Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
https://www.clearingstelle-eeg.de

RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien (Trägerin)
GF: Agnès Reinsberg | AG Charlottenburg HRB 107788 B | USt-IdNr. DE 255468643

Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.