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Clearingstelle EEG im Winterschlaf - Geschäftsverteilungsplan aktualisiert - BNetzA leitet vierte Ausschreibungsrunde für Solaranlagen und Windenergieanlagen an Land ein

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

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CLEARINGSTELLE EEG IM WINTERSCHLAF

Die Clearingstelle EEG ist vom 22. bis zum 29. Dezember 2017 nur eingeschränkt erreichbar. Ab dem 2. Januar 2018 sind wir gerne wieder für Sie da - fortan als Clearingstelle EEG|KWKG und erreichbar unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de.

Wir wünschen Ihnen bis dahin einen besinnlichen Ausklang des Jahres 2017 und einen guten Start in das neue Jahr!

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GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN AKTUALISIERT

Die Clearingstelle EEG hat ihren Geschäftsverteilungsplan (GVP) aktualisiert. Der GVP legt in Verbindung mit der tabellarischen Zuständigkeitsübersicht generell-abstrakt fest, welche Themen von welchem Mitglied oder Koordinator/in der Clearingstelle EEG bearbeitet werden.

Sie können den GVP unter https://www.clearingstelle-eeg.de/downloads herunterladen.

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BNETZA LEITET VIERTE AUSSCHREIBUNGSRUNDE FÜR SOLARANLAGEN UND WINDENERGIEANLAGEN AN LAND EIN

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 7. Dezember 2017 jeweils die vierte Ausschreibungsrunde für Solaranlagen und Windenergieanlagen an Land eingeleitet. Gebotstermin beider Ausschreibungen ist der 1. Februar 2018.

Für Solaranlagen werden die Zuschlagswerte im Gebotspreisverfahren (»pay as bid«) ermittelt. Das Ausschreibungsvolumen beträgt 200 MW, der Höchstwert liegt bei 8,84 ct/kWh.

Für Windenergieanlagen an Land werden die Zuschlagswerte - mit Ausnahme für Bürgerenergiegesellschaften (hier: »uniform pricing«) - im Gebotspreisverfahren (»pay as bid«) ermittelt. Das Ausschreibungsvolumen beträgt 700 MW, der Höchstwert liegt bei 6,30 ct/kWh.

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.clearingstelle-eeg.de/sonstiges/3725 und https://www.clearingstelle-eeg.de/sonstiges/3727.

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Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens-Cronemeyer
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
https://www.clearingstelle-eeg.de

RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien (Trägerin)
GF: Agnès Reinsberg | AG Charlottenburg HRB 107788 B | USt-IdNr. DE 255468643

Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.