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Zwei Voten zur Verringerung des Zahlungsanspruchs bei fehlender Meldung von PV-Anlagen an die BNetzA und Informationspflichtverletzung beschlossen - Votum zur Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV beschlossen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

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VOTUM 2018/14 ZUR VERRINGERUNG DES ZAHLUNGSANSPRUCHS BEI FEHLENDER MELDUNG VON SOLARANLAGEN AN DIE BUNDESNETZAGENTUR BESCHLOSSEN

Die Clearingstelle hat das Votum 2018/14 mit grundsätzlicher Bedeutung beschlossen. Zu den in dem Votumsverfahren zugrundeliegenden Rechtsfragen haben die hinzugezogenen Interessengruppen ihre Stellungnahme abgegeben.

In dem Verfahren war zu klären, ob und in welcher Höhe der Zahlungsanspruch für den Strom aus den Solaranlagen zu verringern ist, wenn diese nach Inbetriebnahme an die Bundesnetzagentur nicht gemeldet worden sind.

Sie können das Votum 2018/14 und die eingegangenen Stellungnahmen auf unserer Internetpräsenz unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/votv/2018/14 abrufen.

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VOTUM 2018/9 ZUR VERGÜTUNGSVERRINGERUNG BEI FEHLENDER ANLAGENREGISTRIERUNG UND INFORMATIONSPFLICHTVERLETZUNG BESCHLOSSEN

Die Clearingstelle hat das Votum 2018/9 zu den Rechtsfolgen bei fehlender Anlagenregistrierung und Gegenansprüchen wegen fehlender Information nach der Anlagenregisterverordnung beschlossen.

In dem Verfahren mit grundsätzlicher Bedeutung war zu klären, ob der Netzbetreiber gegen die Anlagenbetreiberin einen Anspruch auf Rückzahlung der zuviel gezahlten Vergütung aufgrund der Verringerung der Einspeisevergütung wegen fehlender Meldung der Anlage an das Anlagenregister hat. Ferner war zu prüfen, in welcher Höhe ein etwaiger Rückforderungsanspruch besteht und ob die Anlagenbetreiberin Gegenansprüche geltend machen kann, weil der Netzbetreiber gegen seine in der Anlagenregisterverordnung geregelte Informationspflicht verstoßen hat.

Zu den in dem Votumsverfahren zugrundeliegenden Rechtsfragen haben die hinzugezogenen Interessengruppen ihre Stellungnahme abgegeben.

Sie können das Votum 2018/9 und die eingegangenen Stellungnahmen auf unserer Internetpräsenz unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/votv/2018/9 abrufen.

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VOTUM 2017/53 ZUR ANLAGENZUSAMMENFASSUNG BEI GEBÄUDE-PV (LI) BESCHLOSSEN

Die Clearingstelle hat das Votum 2017/53 zur Anlagenzusammenfassung veröffentlicht. In dem Verfahren wurde geklärt, ob Solaranlagen nach § 19 Absatz 1 EEG 2009 zusammenzufassen sind, wenn vormals voneinander getrennt vergütete Solaranlagen nach drei Jahren zu anderen Solaranlagen versetzt werden. Hierbei war zu berücksichtigen, dass die Solaranlagen zum Zeitpunkt des zuletzt in Betrieb gesetzten Generators auf unterschiedlichen Gebäuden, die sich auf unterschiedlichen Grundstücken in verschiedenen Straßen befanden, errichtet worden sind. Nach drei Jahren wurden die zuerst in Betrieb genommenen Solaranlagen auf das Gebäude der zuletzt in Betrieb genommenen Solaranlagen versetzt.

Sie können das Votum 2017/53 auf unserer Internetpräsenz unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/votv/2017/53 abrufen.

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Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG|KWKG

Dr. Sebastian Lovens-Cronemeyer
- Leiter der Clearingstelle EEG|KWKG -
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