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Rechtsprechung– T‑409/21
Aktenzeichen: T‑409/21
Gesetzesbezug: AEUV, KWKG 2020

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat mit Urteil vom 24. Januar 2024 - T‑409/21 entschieden, dass das umlagefinanzierte Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) in der Fassung vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Das Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 22. Dezember 2023 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 12 das Messstellenbetriebsgesetz (

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Politisches Programm

In dem Kurzbericht Energy Sharing - Bestandsaufnahme und Strukturierung der deutschen Debatte unter Berücksichtigung des EU-Rechts werden verschiedene Umsetzungsvorschläge zum Energy Sharing und verwandte Ansätze verglichen.

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Gesetzentwurf

Mit der Verordnung zur Verlängerung der Energiepreisbremsen (Preisbremsenverlängerungsverordnung – PBVV) sollen die bis zum 31. Dezember 2023 befristeten Energiepreisbremsen nach dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) und dem Erdgas- und Wärmepreisbremsengesetz (EWPBG)  bis zum 30. April 2024 verlängert werden.

Gang des Gesetzgebungsvorhaben:

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Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 18. Oktober 2023 die Richtlinie (EU) 2023/2413 („Renewable Energy Directive III“ bzw.

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Politisches Programm

Mit dem Beschluss des Klimaschutzprogramms 2023 durch das Bundeskabinett am 4. Oktober 2023 möchte Deutschland den Klimaschutzzielen bis 2030 einen großen Schritt näher kommen. Übergeordnetes Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 zu verringern. Folglich liegt der Fokus auf der Dekarbonisierung in allen Sektoren der Volkswirtschaft. Durch die im vorliegenden Klimaschutzprogramm 2023 enthaltenen Maßnahmen kann die bestehende Klimaschutzlücke um bis zu 80 Prozent geschlossen werden. Dies bestätigte auch der Expertenrat für Klimafragen.

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Am 20. Juni 2023 hat die Europäische Kommission die delegierte Verordnung (EU) 2023/1184 vom 10. Februar 2023 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Festlegung einer Unionsmethode mit detaillierten Vorschriften für die Erzeugung flüssiger oder gasförmiger erneuerbarer Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs für den Verkehr im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

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Gesetzentwurf

Der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften verfolgt das Ziel, die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden von normativen Vorgaben des nationalen Gesetzgebers zu gewährleisten. Insbesondere sollen die Zuständigkeiten bei der Ausgestaltung der Netzzugangs- und Netzentgeltregulierung an die unionsrechtlichen Vorgaben sowie die Auslegung des EuGH anpasst werden.

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Rechtsprechung– C-580/21
Aktenzeichen: C-580/21

Der Gerichtshof (Fünfte Kammer) hat für Recht erkannt:

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Gesetzentwurf

Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher und sozialrechtlicher Gesetze sieht u. a. Gesetzesanpassungen des im letzten Quartal 2022 in Kraft gesetzten Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes, des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz sowie des Strompreisbremsegesetzes vor.

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: Europarecht

Die EU-Kommission hat in zwei Rechtsakten Kriterien für „grünen“ Wasserstoff festgelegt.

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Rechtsprechung– VII R 54/20
Aktenzeichen: VII R 54/20
Gesetzesbezug: StromStG, StromStV

Leitsätze:

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Gesetzesbezug: EEG 2023, WindSeeG

Die Europäische Kommission hat am Donnerstag, den 22. Dezember 2022, das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) und das Wind-auf-See-Gesetz (WindSeeG 2023) beihilferechtlich genehmigt. Die vorgesehenen Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien können wie geplant zum 1. Januar 2023 Anwendung finden.

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Textfassung vom:

Der Rat der Europäischen Union hat am 22. Dezember 2022 die Verordnung (EU) 2022/2577 zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien erlassen, welche am 29. Dezember 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet wurde.

Die Verordnung ist am 30. Dezember 2022 Kraft getreten und gilt befristet für einen Zeitraum von 18 Monaten. Sie ist unmittelbar geltendes Recht und bedarf keiner Umsetzungsakte der Mitgliedstaaten.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Das Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I 2022 S. 2512), das am 23. Dezember 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, ändert durch Artikel 5 das EEG 2021.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) vom 20. Dezember 2022, das zuletzt durch Artikel 12a des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 405) geändert worden ist, ist am 24.

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Gesetzentwurf

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen.

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Rechtsprechung– 3 Kart 103/21
Aktenzeichen: 3 Kart 103/21
Gesetzesbezug: ARegV, RL (EU) 2019/944

Leitsätze:

1. Es besteht keine Rechtsgrundlage für die Abwicklung von den Übertragungsnetzbetreibern durch europäische Initiativen bzw. Projekte entstehenden Personalmehrkosten über das Regulierungskonto.

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Politisches Programm

Aufgrund der angespannten Gasversorgungslage und des Bestrebens der Bundesregierung, die Unabhängigkeit von russischen Energielieferungen zu gewährleisten, bereitet die Bundesregierung ein weiteres Energiesicherungspaket vor.

Das Energiesicherungspaket besteht aus drei Kernelementen:

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:
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Aufsatz

Der Aufsatz untersucht neue Funktionen im Hinblick auf die Stärkung des ländlichen Raums sowie der kommunalen Energiewende mit Hilfe der Agri-Photovoltaik. Der Autor thematisiert den Stand der Forschung, ergänzt mit einem Blick auf die Wertschöpfung, die Stärkung des Artenschutzes und des ländlichen Raums.

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Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 30.

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: NELEV

Der Referentenentwurf zur ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (NELEV) beschäftigt sich mit der gegenwärtig verzögerten Inbetriebnahme von Stromerzeugungsanlagen in der Größenordnung von 135 kW bis 950 kW, die an das Mittelspannungsnetz angeschlossen werden sollen, wegen Engpässen bei den Zertifizierungsstellen.

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