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Europäische Kommission genehmigt EEG 2017 und Netzreserve

Mit Beschluss vom 20. Dezember 2016 hat die Europäische Kommission den Einklang des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2017 (EEG 2017) mit den EU-Beihilfevorschriften bestätigt und somit auch die darin enthaltenen Ausschreibungsregelungen gebilligt. Gegenstand der Genehmigung ist die Urfassung des EEG 2017 (BGBl. I S. 2258), das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) sowie die Netzreserve.

Die erste Änderung des EEG 2017 (BGBl. I S. 3106) ist von der Genehmigung nicht umfasst. Dies berührt insbesondere die Eigenversorgungsbestimmungen der §§ 61a ff. EEG 2017. Die Kommission hat eine weitere Genehmigung für die schrittweise Reduzierung der EEG-Umlage für Bestandsanlagen unter dem EEG 2017 am 19. Dezember 2017 erteilt.

Die Kommission billigte in der Gesamtheit sämtliche Ausschreibungsparameter, die mit dem EEG 2017 aufgestellt wurden. Dies betrifft vorwiegend folgende Punkte:

  • Beschränkung der Ausschreibungspflicht auf Windenergie- und Solaranlagen ab einer Leistung größer als 750 kW sowie Biomasseanlagen ab 150 kW (einschliießlich Bestandsanlagen),
  • Rechtfertigung für ausbleibende Ausschreibungspflicht in den Sektoren Wasserkraft, Erdwärme und Klärgas durch Mangel potenzieller Projekte,
  • Zulassung technologiespezifischer Ausschreibungen aufgrund der Anforderungen an Netzstabilität und Netzintegration in Deutschland,
  • Einführung alternativer Ausschreibungsformen als Pilotausschreibungen mit definierten Anforderungen an die Netzstabilität oder die Stromqualität,
  • Öffnung der Ausschreibungen für Anlagen in anderen EU-Mitgliedsstaaten zu einem Anteil von 5 % des jährlichen Ausschreibungsvolumens, sofern eine einschlägige Kooperationsvereinbarung mit Deutschland besteht.

Sobald eine öffentliche Fassung des Beschlusses zugänglich ist, werden wir diese im Anhang bereitstellen.

Bemerkungen

Weitere Informationen zur Genehmigung des EEG 2017 und zur Genehmigung der Kapazitätsreserve sind auf den Internetseiten der EU-Kommission zugänglich.

erstellt am
Gesetzesbezug