Direkt zum Inhalt

Einleitung der 1. Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 6. Juli 2017 die erste Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen eingeleitet. Teilnahmevoraussetzung ist die behördliche Genehmigung zur Errichtung der Anlage und deren Meldung an das Anlagenregister bis zum 11. August 2017.

Gebotstermin ist der 1. September 2017. Die Gebote müssen innerhalb der Zugangsfrist bis zum 1. September 2017 (24:00 Uhr) am Bonner Standort der BNetzA eingegangen sein.

Die Zuschlagswerte dieser Ausschreibungsrunde werden im Gebotspreisverfahren (»pay as bid«) ermittelt. Danach ist für die Ermittlung des Zuschlagswerts der Gebotswert des abgegebenen Gebots entscheidend. Das Ausschreibungsvolumen beträgt 150 MW, der Höchstwert 14,88 ct/kWh. Für bereits in Betrieb genommene Biomasseanlagen (Bestandsanlagen) beträgt der Höchstwert 16,9 ct/kWh

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der BNetzA (link is external) , insbesondere

erstellt am