Direkt zum Inhalt

Einleitung der 4. Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 7. Dezember 2017 die vierte Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land eingeleitet.

Gebotstermin ist der 1. Februar 2018. Die Gebote müssen innerhalb der Abgabefrist bis zum 1. Februar 2018 (24:00 Uhr) am Bonner Standort der BNetzA eingegangen sein.

Die Zuschlagswerte werden grundsätzlich im Gebotspreisverfahren (»pay as bid«) ermittelt. Eine Ausnahme besteht für Bürgerenergiegesellschaften. Hier werden die Zuschlagswerte im Einheitspreisverfahren (»uniform pricing«) ermittelt. Allerdings ist eine Teilnahme an der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land anders als bisher auch für Bürgerenergiegesellschaften nur mit immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlagen möglich.

Das Ausschreibungsvolumen beträgt 700 MW (davon im Netzausbaugebiet: 197.313 kW), der Höchstwert 6,30 ct/kWh.

Weitere Informationen über die beiden Ausschreibungen finden Sie auf den Internetseiten der BNetzA (link is external).

erstellt am