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Einleitung der 5. Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 6. März 2018 die fünfte Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land eingeleitet.

Gebotstermin ist der 1. Mai 2018. Die Gebote müssen innerhalb der Abgabefrist (wegen des Feiertags) bis zum 2. Mai 2018 (24:00 Uhr) am Bonner Standort der BNetzA eingegangen sein.

Die Zuschlagswerte werden grundsätzlich im Gebotspreisverfahren (»pay as bid«) ermittelt. Teilnahmevoraussetzung für sämtliche Gebote – auch diejenigen der Bürgerenergiegesellschaften – ist, eine erteilte Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz und deren Registrierung im Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur bis zum 11. April 2018.

Das Ausschreibungsvolumen beträgt wegen des anteiligen Abzugs der Leistung der im letzten Jahr zugebauten Pilotwindenergieanlagen 670.161 kW (davon im Netzausbaugebiet: 222.713 kW), der Höchstwert 6,30 ct/kWh.

Weitere Informationen über die beiden Ausschreibungen finden Sie auf den Internetseiten der BNetzA (link is external).

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