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Ergebnisse der 2. Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen auf See

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 27. April 2018 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde für die Förderung von Windenergieanlagen auf See (Offshore) bekannt gegeben.

Die Zuschläge wurden im Gebotspreisverfahren (»pay as bid«) ermittelt. Der durchschnittliche, mengengewichtige Zuschlagswert liegt bei 4,66 ct/kWh. Das Gebot mit dem niedrigsten Zuschlagswert betrug 0,00 ct/kWh. Der höchste Gebotswert, der noch einen Zuschlag erhielt, lag bei 9,83 ct/kWh. Bezuschlagt wurden 6 Gebote mit einem Gebotsumfang von 1.610 Megawatt (MW). Alle Zuschläge gingen an juristische Personen.

Die BNetzA hatte die zweiten Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen auf See nach dem WindSeeG am 31. Januar 2018 eingeleitet. Gebotstermin war der 1. April 2018.

Weitere Informationen über die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde finden Sie auf den Internetseiten der BNetzA.

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