Direkt zum Inhalt

Einleitung der 5. Ausschreibungsrunde für Solaranlagen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 6. April 2018 die fünfte Ausschreibungsrunde für Solaranlagen ab 750 kW eingeleitet.

Gebotstermin ist der 1. Juni 2018. Die Gebote müssen innerhalb der Abgabefrist am Bonner Standort der BNetzA eingegangen sein.

Die Zuschlagswerte dieser Ausschreibungsrunde werden im Gebotspreisverfahren (»pay as bid«) ermittelt. Danach ist für die Ermittlung des Zuschlagswerts der Gebotswert des abgegebenen Gebots entscheidend. Das Ausschreibungsvolumen dieses Gebotstermins beträgt gemäß § 28 Absatz 2 und 2a EEG 2017 182.479 kW.

Zwar beträgt das Gebotsvolumen zu diesem Termin nach § 28 Abs. 2 EEG 2017 200 MW. Von der jährlichen Ausschreibungsmenge ist jedoch die Summe der installierten Leistung der Freiflächenanlagen nach § 28 Absatz 2a EEG abzuziehen, deren anzulegender Wert gesetzlich bestimmt worden ist. Die installierte Leistung der im Jahr 2017 an das Register als in Betrieb genommen gemeldeten Freiflächenanlagen betrug 52.562 kW. Bei einer Verteilung auf die nächsten drei Ausschreibungstermine ergibt sich ein Betrag von 17.521 kW, der zu diesen Terminen (1. Juni 2018, 1. Oktober 2018 und 1. Februar 2019) jeweils abzuziehen ist.

Der Höchstwert beträgt gemäß § 37 b Absatz 1 EEG 2017 für diesen Gebotstermin 8,84 ct/kWh.

Zu diesem Gebotstermin sind auch Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten im nachfolgenden Umfang zulässig:

  • Baden-Württemberg: Nach der baden-württembergischen Freiflächenöffnungsverordnung können pro Kalenderjahr Gebote auf Acker- und Grünlandflächen bis zu einem Umfang von 100 MW bezuschlagt werden, wobei das letzte Gebot noch vollumfänglich bezuschlagt wird. 2018 wurde bisher ein Zuschlag mit 3450 Kilowatt nach der Verordnung erteilt. Daher können noch 96.550 MW im Jahr 2018 in dieser Kategorie bezuschlagt werden.
  • Bayern: Nach der bayerischen Verordnung über Gebote für Freiflächenanlagen können pro Kalenderjahr 30 Gebote für Acker- und Grünlandflächen bezuschlagt werden. Die Gebote dürfen nicht abgegeben werden, wenn die Flächen in NATURA-2000–Gebieten oder in gesetzlich geschützten Biotopen belegen sind. 2018 wurden 10 Zuschläge gemäß der Verordnung erteilt. Demnach können im Jahr 2018 noch 20 Gebote Zuschläge erhalten.

Weitere Informationen, insbesondere zu den zwingend zu beachtenden Formatvorgaben bei der Gebotsabgabe, sind auf den Internetseiten der BNetzA (link is external) abrufbar. Gebote, die nicht diesen Formatvorgaben entsprechen, werden vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen.

erstellt am