Die Autoren befassen sich mit dem Vergütungsverlust für Anlagenbetreiber im Falle der Nichteinhaltung der Pflicht zur Ausstattung ihrer Anlage mit technischen Einrichtungen zum Einspeisemanagement, und den Konsequenzen des diesbezüglichen BGH Urteils (AZ VIII ZR 304/14) vom 18. November 2015, welches den Anlagenbetreibern keinen Anspruch auf Wertersatz des eingespeisten Stromes zubilligt.