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Gesetz: Bund
Urheber: Bund

Vierte Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (Dritte Windenergie-auf-See-Verordnung – 4. WindSeeV)

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Am 15. Dezember 2023 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der vierten Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. November 2023. Die Bekanntmachung erfolgte am 15. Dezember 2023 und gilt damit am 22. Dezember 2023 als erfolgt.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– 4.08.01.01/1#22

Die Bundesnetzagentur hat am 14. Dezember 2023 die Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen für Windenergie an Land für die Gebotstermine im Jahr 2024 nach § 85a Absatz 1 und 2 EEG 2023 beschlossen.

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: WindBG

Gegen die Ausweisung von Windenergiegebieten (4 WindBG) können gem. §§ 12 bis 18a LuftVG, insbesondere aufgrund luftverkehrsrechtlicher und militärischer Belange, Einwendungen erhoben werden.

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Politisches Programm

Der „Monitoringbericht der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamts gemäß § 63 Abs. 3 i. V. m. § 35 EnWG und § 48 Abs. 3 i. V. m.

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Politisches Programm

Mit dem Beschluss des Klimaschutzprogramms 2023 durch das Bundeskabinett am 4. Oktober 2023 möchte Deutschland den Klimaschutzzielen bis 2030 einen großen Schritt näher kommen. Übergeordnetes Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 zu verringern. Folglich liegt der Fokus auf der Dekarbonisierung in allen Sektoren der Volkswirtschaft. Durch die im vorliegenden Klimaschutzprogramm 2023 enthaltenen Maßnahmen kann die bestehende Klimaschutzlücke um bis zu 80 Prozent geschlossen werden. Dies bestätigte auch der Expertenrat für Klimafragen.

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Die BNetzA hat die Zahlen der zweiten Innovationsausschreibungsrunde 2023 für erneuerbare Energien veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. September 2023. Die Bekanntmachung erfolgte am 28. September 2023, so dass die Bekanntgabe am 5. Oktober 2023 als erfolgt gilt.

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Am 8. September 2023 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. August 2023. Die Bekanntmachung erfolgte am 8. September 2023 und gilt damit am 15. September 2023 als erfolgt.

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Gesetzesbezug: WindSeeG

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 10. August 2023 die Ergebnisse der Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Offshore-Windenergieanlagen für zentral voruntersuchte Flächen bekannt gegeben. Das Gebotsverfahren wurde erstmals mit qualitativen Kriterien durchgeführt. Gebotstermin war der 1. August 2023.

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Rechtsprechung– 5 O 235/22

Sachverhalt: Die Klägerin (Anlagenbetreiberin) betreibt eine Windenergieanlage auf ihrem Hof und speist den erzeugten Strom in das Netz der Beklagten (Netzbetreiberin) ein. Nach dem Ende des Förderzeitraums sowie dem Ende der Anschlussförderung zum 31. Dezember 2021, speiste die Anlagenbetreiberin den erzeugten Strom weiterhin in das Netz der Netzbetreiberin ein, ohne diesen der Veräußerungsform der sonstigen Direktvermarktung zuzuordnen.

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Gesetzesbezug: WindSeeG

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. Juli 2023 die Ergebnisse der Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Offshore-Windenergieanlagen für nicht zentral voruntersuchte Flächen aus dem dynamischen Gebotsverfahren bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. Juni 2023.

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Am 22. Juni 2023 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. Mai 2023. Die Bekanntmachung erfolgte am 22. Juni 2023 und gilt damit am 29. Juni 2023 als erfolgt.

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Politisches Programm

In dem Entwurf des Klimaschutzprogramms 2023 der Bundesregierung werden die Klimaschutzmaßnahmen für die Sektoren Energiewirtschaft, Gebäude, Industrie, Verkehr, Landwirtschaft, Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) im Einzelnen ausgeführt. Zudem werden die unterstützenden Maßnahmen dargestellt, die sektorenübergreifende Wirkung entfalten sollen, u. a.

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Rechtsprechung– 8 B 230/23.AK
Aktenzeichen: 8 B 230/23.AK

Leitsätze: Wird der in § 249 Abs. 10 BauGB vorgesehene Abstand zwischen einer Windenergieanlage und einer zulässigen baulichen Nutzung zu Wohnzwecken eingehalten, kommt eine optisch bedrängende Wirkung der Windenergieanlage nur ausnahmsweise in Betracht, wenn andernfalls die Schwelle der Zumutbarkeit aufgrund besonderer Umstände überschritten würde.

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Rechtsprechung– 7 D 423/21.AK
Aktenzeichen: 7 D 423/21.AK

Sachverhalt: Die Klägerin plant die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage im Außenbereich. Die Beklagte lehnt die entsprechende immissionsschutzrechtliche Genehmigung ab, da das Projekt als sonstiges Vorhaben i. S. d. § 35 Abs. 2 BauGB öffentliche Belange beeinträchtigt und den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht.

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Votum 2023/5-III– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2023/5-III

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Rechtsfolgen der Anlagenzusammenfassung gem. § 24 EEG 2017 im Hinblick auf die Vergütungsreduzierung zu negativen Strompreisen gem. § 51 Abs. 1, Abs. 3

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Politisches Programm
Gesetzesbezug: EEG 2023

Im Mittelpunkt der Wind-an-Land-Strategie stehen die Ausweitung und Beschleunigung der Planung, der Genehmigung und des Zubaus von Windenergie an Land.

Im Rahmen des ersten Windgipfels am 22. März 2023 hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) diesbezüglich einige Handlungsfelder und Maßnahmen identifiziert und Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer, der Ressorts der Bundesländer, der Verbände, der kommunalen Spitzenverbände und der Gewerkschaften eingeladen.

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Am 1. März 2023 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. Februar 2023. Die Bekanntmachung erfolgte am 1. März 2023 und gilt damit am 8. März 2023 als erfolgt.

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Rechtsprechung– 3 Kart 24/22

Leitsätze:

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Gesetz: Bund
Urheber: Bund

Dritte Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (Dritte Windenergie-auf-See-Verordnung – 3. WindSeeV)

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Das Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht vom 4. Januar 2023, verkündet im BGBl. 2023 I Nr. 6 am 11. Januar 2023, tritt rückwirkend am 1. Januar 2023 bzw. zum Teil am 01. Februar 2023 in Kraft.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– 4.08.01.01/1#6
Aktenzeichen: 4.08.01.01/1#6

Die Bundesnetzagentur hat am 27. Dezember 2022 die Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen für Windenergie an Land  für die Gebotstermine im Jahr 2023 nach § 85a Absatz 1 EEG 2021 beschlossen.

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Gesetzesbezug: EEG 2023, WindSeeG

Die Europäische Kommission hat am Donnerstag, den 22. Dezember 2022, das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) und das Wind-auf-See-Gesetz (WindSeeG 2023) beihilferechtlich genehmigt. Die vorgesehenen Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien können wie geplant zum 1. Januar 2023 Anwendung finden.

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Textfassung vom:

Der Rat der Europäischen Union hat am 22. Dezember 2022 die Verordnung (EU) 2022/2577 zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien erlassen, welche am 29. Dezember 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet wurde.

Die Verordnung ist am 30. Dezember 2022 Kraft getreten und gilt befristet für einen Zeitraum von 18 Monaten. Sie ist unmittelbar geltendes Recht und bedarf keiner Umsetzungsakte der Mitgliedstaaten.

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Am 20. Dezember 2022 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der Ausschreibungsrunde für den Nachholtermin 2022 zur Förderung von Windenergieanlagen an Land bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. Dezember 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 20. Dezember 2022 und gilt damit am 27. Dezember 2022 als erfolgt. Aufgrund einer drohenden Unterzeichnung hatte die Bundesnetzagentur das Ausschreibungsvolumen von zuvor 1.190 Megawatt auf 604 Megawatt reduziert.

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