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Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) 793 - Biogasanlagen

Die Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) beinhalten Vorgaben zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Grundlage ist das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), nach welchem Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen, und Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe nur entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik beschaffen sein sowie errichtet, unterhalten, betrieben und stillgelegt werden dürfen.

Die TRwS 793 - Biogasanlagen soll die oben genannten Anforderungen für neue Biogasanlagen regeln sowie Anpassungsmaßnahmen für Bestandsanlagen beschreiben. Aktuell beschränkt sich der Anwendungsbereich auf Anlagen mit Gärsubstrat aus ausschließlich landwirtschaftlicher Herkunft. Derzeit befindet sich das Regelwerk noch in der Ausarbeitung durch die Arbeitsgruppe unter der Schirmherrschaft der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA).

Bemerkungen

Zu Einordnung und Inhalt der TRwS 793 siehe auch Thomas Gaul, »Mehr genehmigungsrechtliche Stolpersteine« in: Biogas Journal Sonderheft Februar 2015, 22-23.

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