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FGW-Richtlinie Teil 10 - Betrieb der Standortgüte nach Inbetriebnahme

Die Technischen Richtlinien (TR) der Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien e. V. (FGW-Richtlinien) haben das Ziel, Messverfahren festzulegen, mit denen verlässliche und vergleichbare Daten über Windenergieanlagen nach dem neuesten Stand der Technik ermittelt werden können. Hiermit sollen einheitliche Messgrundlagen für die Bereiche Genehmigungsfragen, Netzanschlussmöglichkeiten und Ertragsberechnungen geliefert werden. Die TR gliedern sich in neun Teile.

Die TR Teil 10 - Betrieb der Standortgüte nach Inbetriebnahme - beschreibt Verfahren zur Ermittlung und Überprüfung der Standortgüte von Windenergieanlagen auf Grundlage von Betriebsdaten, wie sie gemäß EEG 2017 nach fünf, zehn und fünfzehn Jahren bei allen Windenergieanlagen, deren anzulegender Wert über das Ausschreibungssystem ermittelt wurde, durchzuführen ist.

Die TR Teil 10 gliedert sich im Wesentlichen in acht Hauptabschnitte und enthält zwei Anhänge.

Inhalt:

1 - Gesetzliche Vorgaben
2 - Datenvorhaltung und Pflichten des Betreibers

3 - Kategorisierung der Statusmeldungen
4 - Berechnung der zeitlichen Verfügbarkeit
5 - Ermittlung der anlagenspezifischen Energiemengen
6 - Ermittlung des Standortertrags
7 - Ermittlung der Standortgüte
8 - Format der Berichte

Anhang A - Eigenerklärung Datensicherung
Anhang B - Testat zur Vorlage beim Netzbetreiber

 

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