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Votum 2008/24 - Netzausbau durch Verlegung eines Kabels als Ersatz für bestehende Anschlussleitung

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Betreiberin einer Fotovoltaikanlage einen Anspruch auf Erstattung der Kosten hat, welche ihr im Zusammenhang mit dem Anschluss der Anlage an das Netz der Netzbetreiberin entstanden sind (im Ergebnis unter Bezugnahme auf den konkreten Einzelfall bejaht).

Leitsatz der Clearingstelle EEG:

Die Verlegung einer neuen Leitung zur Anbindung einer Anlage i.S.d. EEG 2004 an das Netz des anschluss- und abnahmeverpflichteten Netzbetreibers kann sich dann als Netzausbaumaßnahme darstellen, wenn der Netzverknüpfungspunkt am Grundstück des Anlagenbetreibers liegt und die neue Leitung die Funktion einer zuvor bestehenden, im Zuge der Netzanbindung stillgelegten Leitung zur allgemeinen Versorgung übernimmt.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2008/24

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Votum 2008/24 pdf 140 kB