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Votum 2013/37 - Begriff des „Gebäudes“ in § 11 Abs. 6 EEG 2004 (III)

In dem vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, als wieviele Anlagen gem. § 11 Abs. 6 EEG 2004, §§ 66 Abs. 1 EEG 2009 die auf einem Bauwerk, das drei Brandabschnitte beinhaltet, installierten PV-Module gelten, insbesondere, ob sie gem. § 11 Abs. 6 EEG 2004 als eine oder als drei Anlagen gelten.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

 

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2013/37

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Votum 2013/37 pdf 105 kB